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■ Kurden-ProzeßProzeß hat begonnen

München (dpa) – Freiheitsstrafen zwischen vier und sechseinhalb Jahren hat die Bundesanwaltschaft gestern im Prozeß um die Besetzung des türkischen Generalkonsulats in München für die 13 angeklagten Kurden gefordert. Es müsse deutlich gemacht werden, daß es sich bei der Besetzung vom 24. Juni 1993 und der Geiselnahme von 21 Menschen nicht um eine Art zivilen Ungehorsams gehandelt habe, sondern um ein Verbrechen, betonten die Bundesanwälte in ihrem Plädoyer.