■ Kurden-Prozeß: „Ziviler Ungehorsam“
München (dpa) – Die Besetzung des türkischen Generalkonsulates in München im Juni 1993 durch 13 Kurden war nach Auffassung der Verteidigung ein „spontaner Akt des zivilen Ungehorsams“ und nicht eine von der mittlerweile verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gesteuerte Aktion. Die Angeklagten hätten aus einem „Gefühl der Ohnmacht“ gegen den Völkermord in ihrer Heimat gehandelt, sagte die Verteidiger gestern. Sie dürften höchstens mit zwei Jahren bestraft werden.
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