: Kunstfehler — Geistig behinderter Junge bekommt doch Enschädigung
Bremen (dpa) — Der 13 Jahre alte und nach einer Operation geistig schwer behinderte Sebastian Schuster aus Bremen kann nun ausreichend versorgt werden. Die Mutter des Jungen erhält eine Wohnung, die behindertengerecht eingerichtet wird. Bis zur Fertigstellung bleibt Sebastian in einem Heim. Sämtliche Kosten übernimmt das Bremer Gesundheitsressort. Darauf haben sich am Mittwoch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der Senator für Gesundheit und die Familie Schuster vor dem Landgericht Bremen geeinigt. Das Schicksal des Jungen hatte in den vergangenen Wochen Aufsehen erregt. Sebastian Schuster hatte 1982 in einem städtischen Krankenhaus bei einer Operation schwere geistige Schäden erlitten. Da ärztliche Kunstfehler nachgewiesen werden konnten, hatte die Mutter des Jungen die Stadt Bremen als Trägerin des Krankenhauses auf Schmerzensgeld verklagt.
Der 13jährige erhält jetzt — unabhängig von der Betreuung — ein Schmerzensgeld, dessen Höhe das Gericht noch bestimmt. Die Betreuung des Behinderten kostet pro Tag rund 1.000 Mark.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen