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■ TelekomKunden siegen

Düsseldorf (dpa) – Bei überhöhten Telefonrechnungen haben Telekom-Kunden jetzt bessere Chancen vor Gericht. Das Landgericht Landau/Pfalz wies die Klage der Telekom gegen einen Kunden ab, der eine Telefonrechnung in einer Gesamthöhe von rund 6.000 Mark aus einem Zeitraum von sieben Monaten zahlen sollte (Az.: 2 O 44/93). Die Berufungsfrist ist allerdings noch nicht verstrichen. Auch in Aachen und in Frankfurt/Main hatten Amtsrichter zugunsten von Telekom-Kunden entschieden. Ein Grundsatzurteil steht aus.

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