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Kürzung der ProzesskostenhilfeWeniger Hilfe für Geschiedene

Die Bundesregierung will die Prozesskostenhilfe für Geringverdiener kürzen. Das trifft vor allem Frauen, die um Unterhalt und Sorgerecht für ihre Kinder streiten.

Die geplante Neuregelung der Prozesskostenhilfe ist: der Hammer. Bild: dpa

HAMBURG taz | Für Menschen mit geringem Einkommen soll es künftig schwieriger werden, vor Gericht zu ziehen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die staatliche Prozesskostenhilfe, die Geringverdiener und Arbeitslose bekommen können, einschränkt.

Besonders trifft diese Kürzung Frauen und Kinder. Denn in rund zwei Dritteln aller Verfahren, für die derzeit Prozesskostenhilfe bewilligt wird, geht es um Familienrecht – also um Unterhalt, Sorgerecht oder Scheidung.

Ihr Ziel hat Leutheusser-Schnarrenberger klar benannt: Die Bundesländer sollen Geld einsparen. Rund 500 Millionen Euro haben sie in den vergangenen Jahren im Schnitt für die Gerichtsverfahren mittelloser Kläger und Angeklagter bezahlt. Mit dem neuen Gesetz sollen es nun 64,8 Millionen Euro weniger werden – also rund 4 Millionen Euro pro Land.

Um das zu erreichen, verschiebt die Justizministerin die Einkommensgrenze, bis zu der Geringverdiener vor Gericht unterstützt werden, nach unten. 20 Prozent der Menschen, die bisher Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, sollen so aus dem Raster fallen und stattdessen ein Darlehen bekommen.

Verschuldung vorprogrammiert

Zudem hat der neue Kredit es in sich. Während die Empfänger bisher vier Jahre lang feste Raten abtragen, müssen sie künftig sechs Jahre lang zahlen – und zwar in flexibler Höhe. Wer in der Zwischenzeit mehr verdient, muss von seinen neuen Überschüssen die Hälfte abgeben. Wenn der Lohn aber wieder sinkt, bleibt es bei den hohen Raten. „Die Leute werden in die Verschuldung getrieben“, sagt Bernhard Jirku von der Gewerkschaft Ver.di.

„Da weiß man nicht, was auf einen zukommt“, sagt auch Sigrid Andersen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Sie warnt davor, dass diese Risiken vor allem Frauen und ihre Kinder betreffen, weil die häufig weniger verdienen, in Teilzeit oder Mini-Jobs arbeiten und Unterhalt erstreiten müssen. Für solche Prozesse gebe es keine Rechtsschutzversicherung.

Leutheusser-Schnarrenberger will zudem auch ganz konkret bei den Scheidungen sparen. Auch wenn sich ein Ehepartner einen Anwalt leisten kann, soll der andere nicht mehr automatisch einen Rechtsbeistand bekommen. Die Grünen-Abgeordnete Ingrid Hönlinger kritisiert das. „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist es wichtig, sich in diesen elementaren Bereichen verteidigen zu können“, sagt sie.

Umstrittenes Einsparpotential

Gleichzeitig ist das Einsparpotenzial des neuen Gesetzes umstritten. Denn künftig sollen Gerichtsmitarbeiter neue Aufgaben übernehmen. Wie bisher Anwälte sollen sie nun juristische Erstberatung leisten. Richterin Gudrun Lies-Benachib vom Deutschen Juristinnenbund hat errechnet, dass auf diese Weise mindestens 345.000 zusätzliche Anträge bei den Gerichten landeten. Um die zu bearbeiten, brauche es Personal. Und die neue Rolle der Gerichte sei nicht nur teuer. „Das bringt den Staat in einen Interessenkonflikt“, sagt Lies-Benachib. Rechtsberatung müsse ein unabhängiger Anwalt leisten, gerade wenn sich Bürger mit Behörden streiten.

Die Mitarbeiter sollen laut Gesetz außerdem künftig die Einkommensverhältnisse derjenigen auskundschaften, die ihre Raten zurückzahlen – und dafür auch Informationen von Arbeitgebern und Banken einholen. Ruben Franzen von der Neuen Richtervereinigung hält ein solches Vorgehen der Justiz für datenschutzrechtlich bedenklich: „Wenn der Arbeitgeber so erfährt, dass der Arbeitnehmer keine finanziellen Reserven hat, bekommt er ganz andere Druckmöglichkeiten.“

Franzen sagt, es gebe genug Einsparmöglichkeiten im Justizapparat. Doch bei denen zu kürzen, die am wenigsten haben, sei nicht gerecht. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger glaubt, dass selbst, wenn die Länder für mehr Bürokratie bezahlen müssen, sie durch das Gesetz noch immer 10 Millionen Euro pro Jahr sparen können. Sie sagt: „Indem die Prozesskostenhilfe auf die wirklich Bedürftigen konzentriert wird, bleibt der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Rechtsschutz gewahrt.“ Um den Mittellosen zu helfen, müssten die Länder eben bei den Geringverdienern kürzen. Am 13. März wird der Rechtsausschuss den Vorschlag diskutieren.

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21 Kommentare

 / 
  • AA
    Anna Anderson

    TESTIMONY

     

    Hallo mein Name ist Anna Anderson aus Großbritannien ist, ich habe nie an Liebe Zauber bis ich Dr. Samuel Oduduwa Tempel erleben, und nachdem er eine Liebe Zauber für mich, mein Ex-Mann, der mich nach links und 2 unserer Kinder für 3 Jahre rief mich um die Schmerzen zu entschuldigen, dass er mir verursacht und bis heute leben wir eine glückliche Familie, wenn Sie einen richtigen Ort, um Ihre Probleme zu lösen Kontakt DR Oduduwa SAMUEL ist die richtige Wahl benötigen. er ist ein großer Mann, der das Gießen haben Zauber mit langjähriger Erfahrung und sein Zauber ist absolut kostenlos schaden. er Zaubersprüche für verschiedene Zwecke wie:

     

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    Mit freundlichen Grüßen,

    Anna Anderson.

  • G
    gundi

    ... Lambsdorff wurde im Februar 1987 schließlich wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 180.000 DM verurteilt. Das vergleichsweise milde Urteil sorgte auch für Kritik, weil Lambsdorff 515.000 DM Prozesskostenhilfe "zur Deckung seiner Anwaltskosten" erhielt... was das Archiv zuweilen hergibt.

  • DT
    der Teufel im Detail

    Die Gurkentruppe steht nicht auf rechtsstaatlichen Füßen und gehört abgewählt.

    Wer in H4 ankommt dem werden sämtliche Ausbildungen und Erfahrungen aberkannt. Hinzu wird das Vermögen begrenzt, alles oberhalb ist auszugeben, zu vernichten.

    Damit ist noch lange nicht schluss, es geht noch weiter.

    Die Widerspruchsfristen, damit der Zeitraum für Nachforderungen sind für sozial Schwache deutlich kürzer als für alle anderen. §40.1 SGB II. ist verfassungswidrig.

    Und nun noch die Kürzung der Prozesskostenhilfe.

    Eine Willkürjustiz die Vergleiche mit der Vergangenheit nicht scheuen muss.

    Zum glück sind die Topf&Söhne Anlagen ein Mahnmal.

  • D
    dauermecker

    Die Einsparungen bei der Prozesskostenbeihilfe sollen den Scheidungswilligen eben einen wmöglichst bitteren Vorgeschmack auf die Zukunft liefern - die Sache hat natürlich Kalkül. Passend dazu dann die Küchenprämie, um den Verbleib im ungeliebten Ehehafen zu versüßen. Die reaktionäre Ehe- und Familienpolitik der Union-FDP-Gurkentruppe (Eigenwerbung) ist eben noch immer nicht im Koma angekommen, obwohl sie eigentlich schon hirntot ist.

  • NB
    nebenbei bemerkt; CDU-Sensator von Berlin

    Der Senator für / gegen Justiz von Berlin hat die Berliner Justiz angewiesen, Geld zu 'sparen'; das ist wohl einer der Auswirkungen dessen - JuristInnen waren und sind nicht frei - das, was die machen (Leutheusser-Schnarrenberger ist Richterin im Ruhestand), ist politische Justiz wie vor mehr als sechzig Jahren in D.

    Leider bringt die taz keine Hintergrundinformationen, sondern erzählt nur das, was ihr aufgetischt wird.

  • D
    Déjà-vu

    Selbstverständlich muss mit der Enteignung auch die staatlichen Entrechtung kommen.

    Anderes würde in Deutschland keine historische Legitimation des politischen Beamtentum haben. q.e.d.

  • S
    Seraquael

    Auch wenn der niedergeschriebene Sachverhalt für die Betroffenen mehr als unangenehm sein dürfte, scheint es mir als habe die taz den Wichtigsten von der Regierung erhofften nutzen des Gesetzsevorschlags nicht erfasst.

     

    Gleichzeitig mit der Anhebung der Einkommensgrenzen sollen nämlch auch die formalen Hürden und der Streitwert ab dem überhaupt noch Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe gewährt wird massiv in die Höhe getrieben werden. Der eigentliche Zweck des Gesetztes ist nämlich der Ausschluss so vieler ALG II-Empfänger und Aufstocker wie möglich aus der PKH. Der höhere Streitwert der in dem Gesetz zur grundsätzlichen Gewährung der PKH vorgesehen ist würde nämlich dazu führen das ein Großteil der Kläger gegen Argen und JobCenter vor Sozialgerichten keine PKH mehr bekämen weil es hier oft 'nur' um 50 oder 100 Euro im Monat oder niedrige vierstellige Gesamtbeträge geht, wobei bewußt ignoriert wird das für Alg II-Empfänger und Aufstocker auch solche Beträge schon massiv Existenzbedrohend sein können. Auf Nachfrage sagte die Ministerin hier Missbrauchseindämmung wäre der Grund für diesen Teil der Änderung obwohl gerade diese Art Fälle eine beispiellos hohe Erfolgsquote vor den Sozialgerichten haben weil sich die Hartz IV Institutionen unseres Landes immer noch sehr schwer tun sich an Recht und Gesetz zu halten.

     

    Gruß Sera

  • RG
    RA Gerecht

    Früher nannte man so ein staatliches Gebilde auch "Bananenrepublik"

  • F
    FranKee (Pirat)

    Ob wir in einem Rechtsstaat leben?

     

    Hängt ganz davon ab, wieviel Kohle man hat.

     

    Nach der 2-Klassen-Gesundheit manifestiert sich der 2-Klassen-Rechtsstaat immer deutlicher.

     

    Und an genau dieser Schraube dreht unsere oberste Schutzpatronin aller Abmahnspeziminellen SPD-Zypr... pardon FDP-Leutheuser-Schnarrenberger und ihre Anwaltspartei #1 gerade mal wieder voller Absicht ein kräftiges Stückchen weiter...

     

    Es handelt sich auch nicht um Prozesslawinen oder -hansel, wie gelangweillte Boulevardblätter gerne mal anhand ausgewählter Fälle entdecken wollen. Ein erstaunlich hoher Anteil wird ja gewonnen. Es handelt sich um eine bewusste verkrüppelung unseres Rechtsstaates für Menschen 2. bis IV.er Klasse (spd, grüne, fdp und cdu tun sich da wenig in ihrem Denken).

     

    Total Praktisch: "solche Leute" kann sich dann auch noch weniger als bisher wehren bei Abmahnerpressungen oder Unterlassungs-Erpressung (bei freier Meinungsäusserung über die Zustände in einem Blog zum Beispiel).

     

    Bürgerrechtspartei bei der FDP?

    Soziales Denken bei den "Sozial"-"Demokraten"?

    Christliche Werte bei der CDU?

    Gemeinsinn bei den Grünen?

     

    Alles totaller Bullshit, wie meine (durchgängig gut informierten) Vorredner ja auch schon angemerkt haben.

     

    So kann man den (ohnehin schon reichlich fragilen) sog. 'demokratischen Grundkonsens' entgültig zertreten... das ist doch heute schon mit Händen zu greifen.

     

     

    Ich sage das übrigens nicht aus Eigennutz, sondern als jemand, der nicht Stolz aber glücklich genug ist, sich in unserem "Rechtsstaat" notfalls "privatärztlich" wehren zu können.

  • C
    Christa

    Ist die Justizministerin nicht in der Partei, die immer so tut, als sei sie für die Stärkung und Verteidigung der Bürgerrechte?

     

    Mit dem Gesetz zur Kürzung der Prozesskostenhilfe für GeringverdienerInnen will die FDP die finanziell Armen daran hindern, ihre Bürgerrechte zu verteidigen.

     

    Dabei geht es hauptsächlich darum, zu verhindern, dass Hartz-IV-Betroffene vor Gericht gegen die unrechtmäßige Beschneidung ihrer Rechte und die Kürzung ihres sowieso schon prinzipiell zu niedrigen angesetzten Existenzminimums klagen können.

     

    Die FDP - CDU-Koalition will zum Ausgleich für das eine Milliarden Euro Steuergelder-Geschenk durch ihr "Mövenpick-Gesetz" an die Hoteliers und ihre insgesamt 700 Milliarden Euro Steuergeschenke an die Banken- Lobby jetzt wider mal bei den Ärmsten kürzen.

     

    Das muss verhindert werden.

     

    Die Grünen und die SPD haben die Entrechtung der Armen durch ihre Hartz-Iv und Agenda-2010 Gesetze begründet. Wo bleibt heute der Politikwechsel bei diesen neoliberalen Parteien?

     

    Die Grünen stellen im Bundestag dauernd nur kosmetische Anfragen. Sie machen aber keinen echten Politikwechsel, sondern tun nur so, als seien sie plötzlich für eine Politik der sozialen gerechtigkeit.

    Wer informiert ist, glaubt ihnen und der SPD kein Wort!

     

    http://www.wdr.de/tv/monitor/

     

    Monitor-Sendung vom 24.01.2013

    "Kein Recht für Arme

    Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen

    Eigentlich sind vor dem Gesetz alle gleich. Und eigentlich soll es nichtam Einkommen liegen, ob jemand Recht bekommt. Dafür gibt es die

    Prozesskostenhilfe. Wenn jemand vor Gericht geht und große Aussicht auf Erfolg hat, werden Anwalts- und Gerichtskosten von den Landeskassen übernommen. Aber dieses Recht will die schwarz-gelbe Koalition jetzt

    einschränken, um Geld zu sparen. Dass dabei ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit geopfert wird, scheint keine Rolle zu spielen. MONITOR berichtet über ein neues Sparmodell auf Kosten von Armen und

    Geringverdienern."

  • J
    Justizia

    Juristen stehen auf Seiten derer, mit den gut gefüllten Geldsäcken. Da gibt's ordentlich was zu holen.

     

    Engagierte Juristen für benachteiligte Menschen können sie im berühmten Heuhaufen suchen.

     

    Benachteiligte Menschen bekommen keine Hilfe von Juristen. Das muß anders organisiert werden.

     

    Trotzdem Sch... Gesetz.

  • K
    KnarfU

    Bei dieser Gesetzesänderung geht es m.E. doch weniger um Fälle des Familienrechts, eher darum die stetig zunehmenden Klagen beim Sozialgerichten, die meines Wissens zum überwiegenden Teil für die Kläger positiv beschieden werden, einzudämmen. An der Stelle lässt sich dann doppelt sparen. Auch dieses Gesetz wird beschlossen werden und der deutsche Michel schläft weiter den Schlaf des Gerechten...

  • T
    Tim

    Na toll, jetzt dauert's wieder 5 Jahre eh der Mist vom EGMR kassiert wird.

  • Z
    Zorro

    Wir leben in einem Rechtsstaat!? -für die, die sich

    den Rechtsstaat noch leisten können. Typisch FDP.Menschen mit wenig Geld sind für die FDP keine Menschen. Es ist Wahlkampf-und die FDP braucht die Stimmen der "Volksverarscher"-, von den anderen bekommt sie keine mehr. Die FDP sorgt sich nur um die,die sich selbst versorgen können und vor allen Dingen um ihre Pfründe, die sie sich aus Versicherungen, Banken und anderen Spekulanten zukommen lassen.

  • C
    Celsus

    Mit wichtigen Anliegen - wie im Familienrecht der Frage der Kinder - werden die Rechtssuchenden dann allein gelassen. Schlecht auch, weil es befriedend wirkt, wenn die Betroffenen von einer auf ihrer Seite stehenden Person die eigenen Rechte, deren Durchsetzungsmöglichkeiten und auch deren Grenzen erklärt bekommt.

     

    Aber bei aller Liebe werden Anwälte nicht als persönlich haftende 0-Euro-Jobber dann weiterhin beraten. Die Arbeit der Hilfe bei der persönlichen Entscheidungsfindung und Beratung wird Zeit und Nerven zehrend an den Richtern hängen bleiben. Das wird indirekt damit Folgen selbst für zahlungskräftige Rechtssuchende haben. Denn die treffen auf die gleichen dann überlasteten Richter.

     

    Betroffen sind vom Ausfall der Prozesskostenhilfe im übrigen nicht die reichen Anwälte großer Kanzleien, die oft gar nicht Beratungsfälle oder Prozesskostenhilfefälle annehmen. Es sind Anwälte die bereits jetzt jetzt sehen müssen, wo sie finanziell bleiben.

  • J
    Jörn

    Bei jedem Familienrechtsprozess gibt es zwei Seiten. Heute erhält die eine Seite Prozesskostenhilfe und die andere nicht - auch wenn sie finanziell nicht besser dasteht. Das liegt daran, dass Unterhaltszahlungen nicht vom Einkommen abgezogen werden - Unterhaltszahler werden also künstlich reicher gerechnet als sie eigentlich sind. Wer also als Unterhaltszahler z.B. arbeitslos wird und deshalb vor Gericht auf eine Verringerung der überhöhten Unterhaltszahlungen klagen muss, hat nicht nur wegen des überhöhten Unterhalts kein Geld, sondern erhält auf Grund der falschen Berechnung häufig auch keine Prozesskostenhilfe.

    Im Gegensatz zu den Unterhaltsempfänger muss der arbeitslose Unterhaltsschuldner zudem sofort klagen, da zu hohe Unterhaltszahlungen nicht rückwirkend korrigiert werden - umgekehrt können zu geringe Unterhaltszahlungen auch noch nach 3 Jahren eingeklagt werden.

    Das Problem der Prozesskostenhilfe ist also weitaus grösser als nur eine Absenkung der Berechtigungsgrenzen.

  • NM
    noch mehr ungerecht unter Merkel und Co.

    Lieber pumpt die Kriegs-Merkel-A ihr Geld in Waffen(exporte) und in Kriege!

    War etwas anderes zu erwarten? Nee!

    Die Kirchens, die aus der DDR sind und immerfort noch jammern, wie schlecht es ihnen in der DDR ergangen sei, die sollen die Klappe halten! Wem es hier schlecht ergangen wird, ist doch ersichtlich und erfühlbar!

  • H
    Hottoe

    Gab es in den letzten Jahren überhaupt mal einen Artikel in der taz, der nicht den Grundtenor "Alle Männer sind böse, alle Frauen sind gut und werden ständig unterdrückt" hatte? Mal wieder ein peinlicher, nichtssagender Beitrag in der taz.

  • RN
    Rechtsstaat nach Kassenlage

    Die Kürzung der Prozesskostenhilfe (PKH) ist nur ein Symptom unter vielen dafür, dass in Deutschland Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip für bestimmte Bevölkerungsgruppen durch den Staat zunehmend außer Kraft gesetzt werden.

     

    Dies kann man bereits seit Jahren anschaulich bei der Hartz IV-Verwaltungspraxis beobachten, die Menschen zudem systematisch demütigt und vielfach zerbricht.

     

    Perfide ist es, wenn Arme gegen noch Ärmere ausgespielt werden sollen, wie hier im taz-Artikel beschrieben.

     

    Was wir hier sehen, ist das Prinzip "Teile und herrsche", was auch bei dem Versuch erkennbar geworden ist, z. B. Niedriglöhner gegen Hartz IV-Empfänger ohne Arbeit gegeneinander auszuspielen.

     

    Die Herrscher können sich dabei ganz entspannt zurücklehnen und zusehen, wie sich verschiedene Bevölkerungsgruppen gegenseitig zerfleischen, ohne dass sie dabei erkennen, was wirklich gespielt wird -nämlich das Spiel "Casinopoly" in der "marktkonformen Demokratie".

     

    Ich gehe davon aus, dass die jetzt geplanten Einschränkungen bei der PKH bei weitem noch nicht das Ende der Fahnenstange sind.

     

    Getrieben von Schuldenbremsen und vermeintlich alternativlosem Zwang zu öffentlichen Ausgabenkürzungen zu Lasten von Menschen, die sich am schlechtesten dagegen wehren können, werden wir nach der nächsten Bundestagswahl in weit größerem Umfang erleben können.

     

    Das Konzept für eine Agenda 2020 liegt zweifellos bereits ausgearbeitet in den passenden Schubladen bereit.

     

    Man braucht nur die Begriffe "dstgb" und "Agenda 2020" in eine Suchmaschine eingeben und findet auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine Zusammenfassung des Konzepts als pdf.

     

    -- Ja, so sieht sie dann aus, die "marktkonforme Demokratie" - ein staatliches Gebilde, das das Grundgesetz und größer werdende Bevölkerungsteile längst verraten und verkauft hat.

  • F
    Felix

    "Um den Mittellosen zu helfen, müssten die Länder eben bei den Geringverdienern kürzen."

     

    Was für eine Heuchelei. Es ist erklärter politischer Wille, dass es immer mehr Geringverdiener gibt, die durch Androhung von Mittellosigkeit zum Ausüben fast jeder geforderten Tätigkeit gezwungen werden können.

    Aber Arme sollen ja auch keine Kinder bekommen, das wird ja schon durch die Anrechnungen von Eltern- und Kindergeld unmissverständlich klargestellt.

    Nächste Woche drückt dann wieder die Politkaste ihr Bedauern aus, dass wir zu wenige Kinder haben und erklärt im gleichen Atemzug, dass der Kitaausbau verschoben wird. Ach ja, auf einen Kitaplatz zu klagen, wird mangels Prozesskostenhilfe dann vielleicht auch nicht mehr möglich sein, wie praktisch.

    Wir haben keine Umverteilung mehr von unten nach oben, wir haben längst einen Krieg gegen die Armen. Aber Hauptsache wir finden alle Mutti toll und schlafen weiter.

  • RN
    Rechtsstaat nach Kassenlage

    Die Kürzung der Prozesskostenhilfe (PKH) ist nur ein Symptom unter vielen dafür, dass in Deutschland Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip für bestimmte Bevölkerungsgruppen durch den Staat zunehmend außer Kraft gesetzt werden.

     

    Dies kann man bereits seit Jahren anschaulich bei der Hartz IV-Verwaltungspraxis beobachten, die Menschen zudem systematisch demütigt und vielfach zerbricht.

     

    Perfide ist es, wenn Arme gegen noch Ärmere ausgespielt werden sollen, wie hier im taz-Artikel beschrieben.

     

    Was wir hier sehen, ist das Prinzip "Teile und herrsche", was auch bei dem Versuch erkennbar geworden ist, z. B. Niedriglöhner gegen Hartz IV-Empfänger ohne Arbeit gegeneinander auszuspielen.

     

    Die Herrscher können sich dabei ganz entspannt zurücklehnen und zusehen, wie sich verschiedene Bevölkerungsgruppen gegenseitig zerfleischen, ohne dass sie dabei erkennen, was wirklich gespielt wird -nämlich das Spiel "Casinopoly" in der "marktkonformen Demokratie".

     

    Ich gehe davon aus, dass die jetzt geplanten Einschränkungen bei der PKH bei weitem noch nicht das Ende der Fahnenstange sind.

     

    Getrieben von Schuldenbremsen und vermeintlich alternativlosem Zwang zu öffentlichen Ausgabenkürzungen zu Lasten von Menschen, die sich am schlechtesten dagegen wehren können, werden wir nach der nächsten Bundestagswahl in weit größerem Umfang erleben können.

     

    Das Konzept für eine Agenda 2020 liegt zweifellos bereits ausgearbeitet in den passenden Schubladen bereit.

     

    Man braucht nur die Begriffe "dstgb" und "Agenda 2020" in eine Suchmaschine eingeben und findet auf der Homepage des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine Zusammenfassung des Konzepts als pdf.

     

    -- Ja, so sieht sie dann aus, die "marktkonforme Demokratie" - ein staatliches Gebilde, das das Grundgesetz und größer werdende Bevölkerungsteile längst verraten und verkauft hat.