■ Hospitäler sollen rationalisieren: Künftig Fallpauschale statt Pflegesatz
Berlin (AP/taz) – Die deutschen Krankenhäuser, der größte Kostenfaktor im Gesundheitswesen, sollen vom kommenden Jahr an nach völlig neuen Regeln ihre Kosten mit den Krankenkassen abrechnen. Das Bundeskabinett billigte gestern eine entsprechende Neuordnung des Pflegesatzrechts. Der Bundesrat hatte der Neuregelung bereits Anfang Juli grundsätzlich zugestimmt. Die Kosten der Krankenhäuser sollen künftig nach „Fallpauschalen“ leistungsorientiert abgerechnet werden, erläuterte Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU). Zunächst seien 40 solcher Pauschalen für 26 Krankheitsarten geplant. Hinzu kämen 104 „Sonderentgelte“ für Operationen. Bisher rechnen die Krankenhäuser ihre Leistungen nach vollpauschalierten Pflegesätzen ab. Durch die neue Regelung wird der Druck auf die Krankenhäuser erhöht, zu rationalisieren und die Verweildauer der Patienten möglichst kurz zu halten. Die neue Form der Abrechnung kann von den Hospitälern von 1995 an angewendet werden. 1996 wird sie zur Pflicht.
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