■ Kündigungen: Blüm wehrt sich
Bonn (dpa/AP) – Als „völlig überzogen und zum Teil irreführend“ hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Horst Günther (CDU), die Gewerkschaftskritik an der geplanten Neuregelung der Kündigungsfristen zurückgewiesen. Auch Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat die geplante Verkürzung der Kündigungsfristen für Angestellte verteidigt. Nach einem Referentenentwurf soll künftig für alle Arbeitnehmer eine einheitliche gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen festgelegt werden. Bisher gelten für Angestellte in Westdeutschland noch sechs Wochen zum Quartalsende, für Arbeiter und ostdeutsche Angestellte zwei Wochen.
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