: Kündigung rechtmäßig
Eine Kündigung wegen Arbeit während einer Krankschreibung hat das Landesarbeitsgericht durch Urteil für rechtmäßig erklärt. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten war der Kläger zum 14. Oktober 1988 arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. In einem ärztlichen Attest wurde ihm bescheinigt, daß gegen eine Betätigung im Freien keine Bedenken bestünden. Die Arbeit solle eine Stunde täglich nicht überschreiten. Seit Anfang Dezember war der Kläger jedoch an mehreren Tagen bei Arbeiten im Betrieb seiner Ehefrau beobachtet worden. Dort war er mehrere Stunden am Tag tätig, indem er Lastwagen mit Weihnachtsbäumen be- und entlud und eine Verkaufsstelle einrichtete.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen