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Kronzeugenregelung bei Kurdenprozeß?

■ Angeklagter in Berlin unter Mordverdacht an PKK-Dissident

Berlin (taz) - Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann vor der 27. Strafkammer des Berliner Landgerichts gestern der Prozeß gegen den 36jährigen Kurden Ali Centiner. Die Staatsanwaltschaft legt dem ehemaligen leitenden Parteifunktionär der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zur Last, im Juni 1984 in Berlin an der „Liquidation“ des Parteidissidenten Murat Bayrakli beteiligt gewesen zu sein.

In dem Prozeß wird zum ersten Mal in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte die Anwendung der umstrittenen Kronzeugenregelung zur Debatte stehen: Weil Cetiner bei der Generalbundesanwaltschaft umfassend gegen mutmaßliche Mittäter und andere PKK-Mitlieder im In- und Ausland ausgesagt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft einen erheblichen Strafrabatt angeregt. Der Vorsitzende Richter Prüfer wies gestern jedoch schon vorsorglich darauf hin, daß es sich bei den Strafmilderungsgründen der Kronzeugenregelung für „terroristische Straftäter“ um eine „Kann-Vorschrift“ handele. „Das Gericht“, so Prüfer, „hat niemandem zugesagt, im Falle eines Schuldspruchs von der Strafmilderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen“.

Ali Cetiner wird von der Bundesanwaltschaft als Kronzeuge in dem Mammutprozeß gegen 17 derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagte Pkk-Angehörige gehandelt. Einem der Düsseldorfer Angeklagten wird vorgeworfen, ebenfalls an der Ermordung Bayraklis beteiligt gewesen zu sein. Bayrakli war im Juni 1984 tot auf einer Berliner Müllkippe gefunden worden.

Der erste Prozeßtag gegen Cetiner verging mit langwierigen Ausführungen des Angeklagten zur Geschichte und seiner Funktion in der PKK. Auf die Tat will Cetiner erst am kommenden Montag zu sprechen kommen. Ob ihm allerdings Kronzeugenrabatt zugebilligt werden kann, wird vor allem von der Aussage des Oberstaatsanwalts Senge abhängen. Senge, der im Düsseldorfer PKK-Prozeß die Anklage vertritt, soll eine Einschätzung darüber abgeben, wie gewichtig die Aussagen Cetiners für das Düsseldorfer Verfahren sind.

Plutonia Plarre

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