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KroatienUrteil wegen Haft in einer Winz-Zelle

BRÜSSEL | Weil ein Häftling fast einen Monat lang weniger als 3 Quadratmeter Zellenraum zur Verfügung hatte, ist Kroatien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. 3 Quadratmeter seien das Minimum, hieß es in dem einstimmig getroffenen Urteil vom Donnerstag. Unterhalb dieser Schwelle laufe die Haft auf unmenschliche Behandlung hinaus. Kroatien muss dem Mann 1.000 Euro Schadenersatz und rund 3.100 Euro für Auslagenerstattung zahlen. (Az. 7334/13) (epd)

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