Kritik an Anlageberatung: Banken verschweigen Provision
Trotz BGH-Urteil: Wie früher bei Lehman-Zertifikaten verweigern Kreditinstitute ihren Kunden Auskunft - ein Trauerspiel, klagen Verbraucherschützer.
BERLIN taz | Auch drei Jahre nach dem Lehman-Skandal scheint den Banken das Wohl ihrer Kunden nicht sonderlich am Herzen zu liegen. Die meisten Institute weigern sich, Provisionen, die sie für Wertpapiergeschäfte einstreichen, offenzulegen - obwohl sie dazu verpflichtet sind. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen. "Die Institute spielen nach wie vor mit verdeckten Karten", sagt Gerd Billen, der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).
Zwei von drei Instituten missachten laut Studie gegenüber ihren Kunden die Pflicht, Provisionen für Wertpapiere wie Zertifikate, Aktien oder Investmentfonds offenzulegen. Entweder verweigerten die Geldhäuser die Auskunft ganz oder sie informierten unzureichend. "Das Ergebnis ist für die Banken ein Trauerspiel", so vzbv-Chef Billen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Verbraucher erfahren, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Dies kann Aufschluss darüber geben, ob die jeweilige Bank eine unabhängige Beratung anbietet oder nur im Auftrag eines Fondsanbieters handelt. Das Problem: Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf Kommissionsgeschäfte, bei denen die Banken als Vermittler agieren. Für sogenannte Festpreisgeschäfte, bei denen die Institute Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen, gilt es nicht.
Mit fadenscheinigen Argumenten, auch mit dem des Festpreisgeschäftes, so die Verbraucherschützer, wimmelten die Geldhäuser ihre Kunden ab. "In 25 Prozent der Fälle lehnten die Kreditinstitute eine Auskunft mit der Behauptung ab, bei dem Produkt habe es sich um ein Festpreisgeschäft gehandelt", erläutert die Kapitalanlagenexpertin des vzbv, Dorothea Mohn. Ob die Behauptung stimmt, ist für Verbraucher nicht überprüfbar.
Zweifel, so Billen, seien zumindest bei der Targobank (ehemals Citybank) angebracht. Diese habe behauptet, ihren Kunden Zertifikate ausnahmslos als Festpreisgeschäft verkauft zu haben. Die Abrechnungen wiesen allerdings Kommissionsgeschäfte aus. Mit einem Computerfehler erklärte die Targobank die Unstimmigkeit.
Die Verbraucherzentralen sehen sich anhand dieser Ergebnisse in ihrer Annahme bestätigt, dass die Kreditinstitute bei Finanzproduktempfehlungen viel mehr von der Höhe der Provisionen getrieben sind, als vom Wohl ihrer Kunden. "Banken haben großes Interesse daran, die Intransparenz aufrecht zu erhalten", meint vzbv-Expertin Mohn.
Vom Gesetzgeber verlangen die Verbraucherschützer nun, für Rechtsklarheit zu sorgen. Explizit solle gesetzlich geregelt werden, dass Provisionen offengelegt werden müssen - unabhängig davon, ob es sich um Kommissionsgeschäfte oder Festpreisgeschäfte der Kreditinstitute handelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse den Markt besser überwachen.
Für die nicht repräsentative Untersuchung hatten die Verbraucherzentralen 280 Anleger aufgerufen, ihre Geldhäuser um eine Auflistung der Provisionen zu bitten, die sie für Anlageempfehlungen erhalten hatten. Nur drei Banken legten die Vergütungen klar und in Euro und Cent offen: die Deutsche Bank, die Hypovereinsbank und die Sparkasse Hannover. "Das ist ein Zeichen, dass es geht", urteilt vzbv-Chef Billen - und es zeige, wie wenig belastbar die Argumente der anderen Institute seien.
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