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Kritik am Verfassungsgericht

Berlin/Karlsruhe. Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Walter Odersky, hat Kritik an dem Beschluß des Verfassungsgerichts geübt, der die Freilassung Honeckers ermöglicht hatte. Odersky bezeichnete die Begründung der Verfassungsrichter als „merkwürdig“ und „Unterstellung“, die mit dem Fall befaßten Gerichte hätten die Menschenwürde Honeckers nicht beachtet. Bereits vor dem BGH-Präsidenten hatte der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Dieter Neumann, die Begründung des Verfassungsgerichtshofs als „geradezu absurd“ bezeichnet und gesagt, die Würde Honeckers sei immer gewahrt worden.