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Kriminelle Friseure?

Frankfurt/Main (dpa/taz) – Haarausfall nach dem Färben der Haare beim Friseur geht nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt in der Regel zu Lasten der Kundin. Es sei „allgemein bekannt, daß eine Färbung stets zu einer Belastung des Haares führt“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Die Forderung einer Klägerin gegen ihren Friseur auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von 700 Mark wies das Gericht zurück. Die Frau hatte nach dem Färben ihrer Haare „zweistufig in braun und rot“ an erheblichem Haarausfall gelitten.

Friseure – so das Frankfurter Gericht – sind verpflichtet, bei jeder Haarbehandlung den Zustand der Haare zu prüfen und zu berücksichtigen, damit eventuell vorhandene Haarschäden mit der Behandlung nicht verschlimmert werden. Der verklagte Friseur sei dieser Pflicht nachgekommen und habe eindeutig erkannt, daß die Haare der Klägerin sehr porös seien. Deshalb habe er sich pflichtgemäß nach vorhergegangenen Behandlungen wie Dauerwelle oder Tönung erkundigt. Mehr könne vom Friseur nun wirklich nicht verlangt werden.

(Az.: 32 C 2810/91-84)

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