Kriegswaffe gefunden: Die Uzi lag im Stadtpark

Ein Personenschützer muss sich in Hamburg wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz verantworten. Die Waffe lag im Keller seiner Freundin.

Blick in einen Kellerflur, links ist ein Schloss vor einem Abstellraum zu sehen.

In so manchen Keller-Abteilen liegen Dinge, die man dort nicht vermutet, zum Beispiel eine Uzi Foto: Robert Kalb Photographien/Imago

Ein Mann joggt eines Morgens während der Pandemie durch den Hamburger Stadtpark, verspürt ein Bedürfnis, erleichtert sich im Gebüsch und findet dabei eine verdächtige Plastiktüte. Drin ist: eine verrostete Maschinenpistole, Modell Micro Uzi, eine Kriegswaffe. Er nimmt die Waffe an sich und lagert sie fortan im Keller seiner Freundin statt sie etwa bei der Polizei abzugeben. Am Montag musste sich der heute 52-jährige Matthias N. nun wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten – und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Polizei hatte die Maschinenpistole im vergangenen Jahr im Keller der Wohnung von N.s Lebensgefährtin sichergestellt. Ein Zufallsfund, denn gesucht hatten die Be­am­t*in­nen eigentlich etwas anderes. Matthias N. hat als Personenschützer und Sicherheitsberater unter anderem in der Schweiz, in Afghanistan und in mehreren afrikanischen Ländern gearbeitet.

Anlass der Kellerdurchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Entführung im Jahr 2015, bei der Matthias N. als Personenschützer im Einsatz gewesen und darum unter Verdacht geraten war. Nachdem die Polizei die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, rollte sie den Fall mangels anderer Ermittlungserfolge neu auf und kehrten auch zu den eher vagen Verdachtsmomenten gegen Matthias N. zurück. Im Kellerraum seiner Freundin fanden die Be­am­t*in­nen dann die Waffe: eingehüllt in ein Stofftuch, dieses wiederum in einer Plastiktüte und sicher in einer Metallkiste verstaut.

Matthias N. ließ am Montag vor dem Amtsgericht seinen Verteidiger eine Aussage verlesen, in der er sein Fehlverhalten einräumte. Er sei nach eigener Aussage, „völlig überrumpelt“ gewesen als die Po­li­zis­t*in­nen vor der Tür standen, die Pistole habe er bei der morgendlichen Aufregung ganz vergessen. Er erklärte damals, die Waffe auf einer Autobahnraststätte gefunden zu haben. Er habe die Situation entspannen und keine weiteren Durchsuchungen im Haus seiner unwissenden Lebensgefährtin hervorrufen wollen, begründet der Angeklagte die damalige Erzählung dann am Montag im Gerichtssaal. In Wahrheit habe er die Waffen im Gebüsch gefunden.

Auch zu der späteren Darstellung des Waffenfundes im Park gab es Erklärungsbedarf. Matthias N. habe die Maschinenpistole nicht einfach liegen und eventuell in falsche Hände geraten lassen wollen. Außerdem habe er die Waffe angefasst, es befanden sich also bereits seine Fingerabdrücke auf der israelischen Micro Uzi. Ein Telefon habe er nicht dabei gehabt und es habe „weit und breit keine Passanten“ gegeben.

Personenschützer räumt Fehler ein

Er habe Angst gehabt, vor der Polizei einen falschen Eindruck zu erwecken und selbst verdächtigt zu werden, wenn er mit einer Maschinenpistole in einem Revier auftauchen würde. Am Ende steckte er die Pistole samt Tüte also ein, nahm sie mit nach Hause und versteckte sie im Keller. Er habe auch eine „mechanische Zerstörung der Waffe“ oder die Waffe doch noch bei der Polizei abzugeben in Betracht gezogen, sagte N., aber „dann kam immer was dazwischen“. Und so sei sie unangetastet in der Kiste geblieben, bis die Polizei anrückte.

Matthias N. hat durchaus ein besonderes Verhältnis zu Waffen. Er ist bei der Bundeswehr ausgebildet worden, er ist Sportschütze und auch durch seine späteren Tätigkeiten als Sicherheitsberater und Personenschützer ist N. mit Waffen dieses Kalibers vertraut. Dieses „professionelle Verhältnis“, wie N. es selbst nennt, hätte eigentlich einen verantwortungsbewussten Umgang nahegelegt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Verfahren.

„Mir ist bewusst, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe und ich bereue das auch“, sagt N. aus. Das Gericht erkennt diese Einsicht strafmildernd an. Zudem ist N. nicht vorbestraft und Verteidigung wie Staatsanwaltschaft betonen, dass der Zustand der Waffe, die laut Gutachten erhebliche Korrosionsschäden und damit Rostspuren aufweist und äußert schwergängig sei, für die Darstellung des Angeklagten spricht, dass jemand die Waffe habe entsorgen wollen. Die drei beiliegenden Magazine waren leer. Als Waffenkenner hätte Matthias N. die Möglichkeit gehabt, an ein voll funktionstüchtiges Modell zu kommen, waren sich die Verfahrensbeteiligten einig.

Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 3600 Euro wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall, also 180 Tagessätze zu je 20 Euro. Waffe und Tat blieben schließlich „sehr gefährlich“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Umgang mit Waffen ist dem Angeklagten in Zukunft damit nicht mehr gestattet. Ob er Berufung einlegt, wusste er am Montag nach dem Ende der Verhandlung noch nicht. Er wolle erst mal eine Nacht drüber schlafen.

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