■ Kremlflieger Rust versehentlich frei: Freiwillige Rückkehr
Hamburg/Wedel (dpa/taz) – Der 24jährige Matthias Rust war am Montag wegen eines Versehens der Justiz bereits ein Jahr nach Antritt seiner zweieinhalbjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Rust hatte in Neumünster am 9. Oktober 1992 eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags angetreten. Vor einem Monat hatte das Landgericht Kiel beschlossen, Rust nach der Hälfte der verbüßten Zeit freizulassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen jedoch am 29.September Beschwerde eingelegt. Da das Oberlandesgericht Schleswig noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, war eine Entlassung zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall unzulässig. Rust erklärte, von der Beschwerde der Staatsanwaltschaft hätten weder er noch seine Anwältin etwas gewußt. „Falls diese Beschwerde tatsächlich existiert, werde ich selbstverständlich freiwillig in die Anstalt zurückkehren“, sagte er. Die gegenwärtige Situation bezeichnete er als „chaotisch“: „Man denkt, man ist nach 15 Monaten freigekommen und hat den Knast jetzt hinter sich gebracht, und auf einmal heißt es: ,Gehen Sie bitte wieder zurück.‘“ Das sei eine „unheimliche psychische Belastung“.
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