: Krankenhaus-Notopfer ist steuerlich absetzbar
München (AFP) – Das umstrittene „Notopfer Krankenhaus“ in Höhe von 20 Mark können sich die Versicherten nach einem Bericht von Focus teilweise wieder von den Finanzämtern zurückholen. Finanzminister Waigel (CSU) habe in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden klargestellt, daß der Renovierungszuschuß für die Krankenhäuser als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden dürfe, berichtet das Blatt.
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