in kürze ÜBERNOMMENE AZUBIS : Krank, aber nicht blank
Auszubildende haben bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall eines Dachdeckers, der nach Ausbildung übernommen wurde und in den ersten vier Wochen krank war. (ap)