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Kostenfallen im InternetButton gegen das Kleingedruckte

Versteckte Kosten beim Online-Shopping soll es künftig nicht mehr geben. Ein Gesetzentwurf fordert von Händlern, die Preise vor Vertragsabschluss deutlich anzuzeigen.

Vorsicht Mogelpackung: Abzocke im Internet soll es bald nicht mehr geben. Bild: chriskuddl | ZWEISAM / photocase.com

BERLIN taz | Onlinehändler müssen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ihre Kunden unmittelbar vor Abschluss der Bestellung in einer sichtbaren Schaltfläche über die Kosten informieren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der sich zum Beispiel gegen teure Abofallen richtet.

Die Betreiber solcher Seiten suggerieren den Nutzern, dass etwa angebotene Handy-Klingeltöne kostenlos seien, und verschleiern die wahren Kosten oder verstecken sie im Kleingedruckten. Eine vor Kurzem vom Sozialforschungsinstitut Infas veröffentlichte Untersuchung ergab, dass bereits 5,5 Millionen der deutschen Surfer in Abofallen getappt sind.

Die Schaltfläche müsse gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn die Verbraucher den Button und damit die Zahlungspflicht bestätigen.

"Mit der ,Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", verspricht Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Grüne und SPD kritisieren, dass die Regelung erst so spät kommt: "Einen inhaltsgleichen Gesetzesentwurf der SPD hat die Koalition noch im letzten Jahr abgelehnt. Zum Glück haben wir nicht lockergelassen", erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß.

Dle Plage des Unterjubelns

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt die Button-Lösung. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", sagt VZBV-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Künftig obliege es den Unternehmen zu beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen sei.

Auch der Rechtsanwalt und "law Blog"-Gründer Udo Vetter glaubt, dass die Button-Regelung eine gewisse Balance schaffe. Viele würden den Onlinehandel vor allem nutzen, weil sie ihn für unkompliziert halten. "Maßnahmen sind immer eine Gratwanderung zwischen Schutz und mehr Bürokratie, was letztendlich das Internetgeschäft lähmen könnte", sagte Vetter der taz.

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Aller Voraussicht nach wird die Button-Lösung bald auch europaweit zur Anwendung kommen - die entsprechende EU-Richtlinie auf deutsche Initiative wurde im Juni vom Europäischen Parlament verabschiedet, eine Zustimmung durch den Europäischen Rat im Oktober gilt als sicher.

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5 Kommentare

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  • H
    Henning

    Was für ein Blödsinn dieser inkomptetenten Politiker. Dann programmieren diese Abzockverbrecher ein Schadprogramm, dass die automatische Betätigung des button auslöst und schon ist diese Barriere umgangen. Aber wenn selbst beim elektronischen PA keiner mitdenkt, wundert einen nichts mehr.

  • WS
    Wolfgang Schmidt

    Ich stimme TuxTrainer zu:

    Habe mir den Gesetzesentwurf von der Seite des Verbraucherschutzministeriums heruntergeladen und durchgelesen.

    Das ist eindeutig zu wenig, denn auch die Formulierung "klar und deutlich" ist einfach zu schwammig und zu interpretierbar. Das dürfen dann wieder die überlasteten Gerichte in vielen Fällen entscheiden.

    Denn was nutzt ein solcher Button, der "klar und deutlich" beschriftet ist, wenn die Kostenaufstellung dazu weiterhin "frei" gestaltet werden kann.

    Dann kann ein Anbieter/Verkäufer weiterhin tricksen und für Chaos sorgen und ich kann mich als Verbraucher jedesmal nur per Screenshot schützen, um nachher zu zeigen, wie die Internetseite bei meiner Bestellung aussah.

    Im Gesetz sollte also auch eindeutig festgeschrieben werden, wie die Kostenaufstellung mit dem dazugehörigen Button auszusehen hat - also als Liste, jede Position einzeln, mit Steuerausweisung usw. - dass es z.B. genauso auszusehen hat, wie bei den im Geschäftsverkehr etablierten Papierrechnungen oder so ähnlich.

    Alles andere gibt den Anbietern weiterhin einen gestalterischen Freibrief zum Tricksen.

  • T
    TuxTrainer

    1. Schade, dass unsere Regierenden nicht selbst auf die Idee gekommen sind (der Beschluss eine solche Regelung einzuführen kommt ja von der EU)

     

    2. Schade dass es mal wieder ein Papiertiger wird.

    - Zum Einen da die Beweislast im Zweifel wieder beim Verbraucher landet (d.h. der Verbraucher muss beweisen dass der Button nicht da war oder er ihn nicht geklickt hat)

    - Zum Anderen handelt es sich bei den Anbietern oft genug um Kriminelle (Betrug, arglistische Täuschung) und da hilft i.d.R. nur eine Strafbewehrung die allerdings im Netz kaum umsetzbar ist.

     

    Da die Kriminellen ohnehin kaum zu belangen sind wäre eine Störerhaftung die angefangen bei den Internerprovidern über die Hoster (die die Server im Internet bereitstellen) bis hin an die Wurzel (also den kriminellen Anbietern) reicht eine Lösung - da aber der Verbraucher nicht annähernd so eine starke Lobby hat wie z.B. die Musikindustrie wird es hier so etwas danz sicher nicht geben.

  • AT
    abby thur

    Man muss sich die AGB durchlesen, auch wenn das 10 Minuten dauern kann. Dann würde so ein Gesetz gar nicht notwendig sein.

  • L
    llamaz

    Die Buttonlösung gilt übrigens nur für inländische Anbieter. Ausländische Anbieter sind nicht verpflichtet die Buttonlösung umzusetzen und können nicht dafür belangt werden, wenn die Buttonlösung nicht implementiert wird.

     

    Da die meisten Abofallenbetreiber ihr Geschäft als ausländische Limited betreiben ändert sich für diese also folgendes: NICHTS.

     

    Die gelackmeierten sind die ehrlichen Unternehmer.