■ Frankreich: Kopftuchurteil
Nancy (AFP) – Der französische Staat muß einem muslimischen Mädchen, das wegen seines Kopftuchs vom Schulbesuch ausgeschlossen worden war, Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 3.000 Mark zu zahlen. Mit diesem Urteil bestätigte die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts in Nancy im Grundsatz ein Urteil in erster Instanz von 1994. Damals hatten die Richter festgestellt, der Ausschluß des Mädchens aus der Realschule sei nicht gerechtfertigt gewesen. Die Schülerin habe sich sogar bereit erklärt, im Turnunterricht den Schleier durch eine Mütze zu ersetzen. Die Berufungskammer bestätigte auch ein Urteil des Straßburger Verwaltungsgerichts, das den Ausschluß von sechs muslimischen Mädchen aus einem Straßburger Gymnasium aufgehoben hatte.
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