■ Steuerbetrug: Kooperation geboten
Frankfurt (rtr) – Die Staatsanwaltschaft darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt beim Verdacht auf Steuerhinterziehung Bankunterlagen an die Steuerfahndung weiterleiten. Im Rahmen eines Strafverfahrens sei dies nicht nur erlaubt, sondern geboten. Eigentumsrechte oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Banken und Kunden würden dadurch nicht verletzt.
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