: Konsens und Dissens
■ Europäische Währungsunion: Was soll in den Vertrag?
MIT DER EWWU AUF DU UND DU
Brüssel (dpa) - Das Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister soll für die Ausgestaltung eines neuen Vertragswerkes zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wichtige Weichen stellen. Weitgehender Konsens besteht über folgende Bereiche:
Die EG beschreitet den Weg zur EWWU in drei Stufen. Die seit dem 1. Juli laufende erste Phase (intensivere wirtschafts- und währungspolitische Abstimmung) mündet in eine zweite Stufe (Aufbau und Erprobung der EG-Zentralbank). Darauf folgt die dritte Stufe und der Souveränitätsverzicht zugunsten einer zentral gelenkten Geldpolitik.
Aufbau einer EG-Zentralbank: Sie wird dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet und unabhängig von politischen Weisungen sein. Sie wird mit einem Zentralbankrat und einem Direktorium ausgestattet.
Eine einheitliche Währung: Die bisherige Korbwährung ECU soll die zwölf Währungen der EG in der dritten Phase ersetzen.
Strenge Haushaltsdisziplin: Überhöhte Haushaltsdefizite sollen vermieden werden. Deshalb Verbot für die Zentralbank, die öffentliche Verschuldung zu finanzieren und der Grundsatz, daß Länder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht automatisch auf solidare Hilfe zählen können.
Strittig ist noch das Tempo zur vollen Verwirklichung der Union: Vier EG-Länder und die EG-Kommission wollen die zweite Phase im Januar 1993 beginnen und sie möglichst kurz halten. Andere, wie die Bundesrepublik, meinen, das Wirtschaftsgefälle in der EG müsse erst abgebaut werden, sonst würde ein schneller Aufbau der EWWU die Preisstabilität gefährden.
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