: Konflikt ums Lidice-Haus: Beschlagnahme rechtens
Der Widerspruch der Lidice-Haus-Betreiber gegen die Beschlagnahme der Turnhalle durch die Sozialbehörde ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden: Das Gericht hält ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Sicherstellung der Turnhalle für gegeben. Die drohende Obdachlosigkeit für Aus-und Übersiedler stelle eine gegenwärtige erhebliche Gefahr dar, die es abzuwenden gelte. Mit der Gerichtsentscheidung ist eine sofortige Vollziehung möglich.
taz
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen