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Kompromiß zum Datenschutzgesetz

Bonn (dpa) — Das Datenschutzgesetz kann voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden: Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat beschloß am Mittwoch mit überwiegender Mehrheit eine Kompromißfassung, in der die Einwände des Bundesrates berücksichtigt werden. Dem Ausschuß gehören jeweils elf Mitglieder beider Parlamente an. Bundestag und Bundesrat müssen sich nun noch abschließend mit dem Gesetz befassen. Insbesondere geht es bei den Änderungen an dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetz um eine Ausdehnung der Kontrollbefugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten für elektronische Dateien auch auf Akten sowie um stärkeren Schutz von Minderjährigen vor der Speicherung ihrer Daten bei den Geheimdiensten. Außerdem soll der Begriff Verfassungsfeindlichkeit, der Aktivitäten der Dienste rechtfertigt, präzisiert werden. Der Kompromiß soll den Schlußstrich unter bereits seit 1980 laufende Bemühungen zur Schaffung eines umfassenden Datenschutzgesetzes ziehen und den 1983 vom Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Volkszählungsurteil erteilte Auftrag einlösen, das Recht der Bürger an den eigenen Daten zu sichern. Außerdem bildet das Gesetz die rechtliche Grundlage für die Geheimdienste Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD).

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