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Komposthaufen tut's auch

Münster (taz) – Sich eine gebührenpflichtige Bio-Tonne anzuschaffen, ist nicht Pflicht. Eine Gemeinde darf die BürgerInnen keinem Benutzungszwang für die kommunale Bio-Müllentsorgung unterwerfen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Wer auf die Biotonne verzichten will, muss aber organische Abfälle ornungsgemäß auf seinem Grundstück kompostieren.

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