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Kommunen sollen keine Erwerbsbetriebe erhalten

■ Neue Treuhand-Regelungen/ Schweriner Chef gegen Landesanstalten

Berlin/Schwerin (dpa/taz) — Zwar ist nun entschieden, daß die Treuhand-Anstalt in Zukunft vor allem privatisieren und erst in zweiter Linie sanieren soll. Doch auch nachdem der Wortführer des Treuhand- Regionalisierungskonzeptes, der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, im Streit um die Steuererhöhungen seine erste Niederlage hinnehmen mußte, geht die Debatte um die Kompetenzenverteilung zwischen der Treuhand-Zentrale und den 15 Bezirksniederlassungen weiter. Am Dienstag legte der neue Chef der Niederlassung Schwerin, Karl- Heinz Rüsing, nach. Er erteilte den Plänen, Landes-Treuhandanstalten zu gründen, ein scharfe Absage. Eine solche Regionalisierung würde die ohnehin komplizierten Dinge nur noch weiter erschweren, sagte er am Dienstag.

Entlastung hatte es am Vortag auch in Berlin gegeben. Zwar hatte der Bundestagsauschuß zur Kontrolle der Treuhandanstalt gefordert, vor allem mittelständische Unternehmen sollten schneller privatisiert werden. Ansonsten lobten die Ausschußmitglieder aber die Arbeit der Anstalt. „Kritiker vergessen zu schnell, in welchem desolaten Zustand sich die Anstalt noch im Sommer präsentiert“ habe, sagte ihr Vorsitzender Neuling. Die Anstalt habe noch bis zum Ende dieses Jahres eine „Atempause“ verdient. Man müsse ihr Zeit einräumen, damit sie nicht gezwungen sei, überhastet Betriebe zu privatisieren. Die Bundesregierung soll nach den Worten Neulings gesetzlich sicherstellen, daß die Treuhand Unternehmen und Geschäftsanteile, bei denen die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt sind, trotzdem verkaufen kann.

Klarer ist hingegen, wie demnächst die Kommunalisierung von Betrieben gehandhabt werden soll. Mit 14.000 Anträgen möchten die Kommunen insgesamt rund 750.000 Objekte in ihr Einzelvermögen überführen. Der kommunalpolitische Berater von Treuhand-Vorstandsmitglied Birgit Breuel, der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Wolfram Brück, erklärte gegenüber dem 'Handelsblatt‘, daß Erwerbsbetriebe wie Bäckereien oder Papierfabriken nicht kommunalisiert werden sollen, sondern nur Einrichtungen, die der Erledigung von Verwaltungsaufgaben dienten. Dazu gehörten Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, Stadtreinigungs- und Müllentsorgungsbetriebe. Bei der Übernahme von Theatern, Museen und Büchereien sollen sich die Kommunen mit der jeweiligen Landesregierung abstimmen, um ihre Haushalte zu entlasten.

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