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Kommunales Wahlrecht für EG-Ausländer kommt

Hamburg (dpa) — Ausländer aus EG-Staaten, die in Deutschland leben, sollen das kommunale Wahlrecht erhalten. Dies hat CDU/CSU- Fraktionschef Wolfgang Schäuble in der 'Bild am Sonntag‘ angekündigt. Außerdem sollen Ausländer künftig unter erleichterten Bedingungen den deutschen Paß erhalten. „Wer hier geboren ist oder über zehn Jahre in Deutschland lebt, soll leichter Deutscher werden können“, sagte Schäuble. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Hans Gottfried Bernrath (SPD), forderte, daß Ausländer, die in der dritten Generation in Deutschland geboren werden, künftig Anspruch auf deutsche Staatsangehörigkeit haben. Eine doppelte Staatsangehörigkeit sollte dabei grundsätzlich erlaubt sein, was Schäuble jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zulassen will.

Ende November 1991 hatte das Ministerkomitee des Europarates eine Konvention über das Kommunalwahlrecht für Ausländer angenommen. Danach soll Ausländern in Europaratsländern schrittweise das aktive und passive Wahlrecht bei Gemeindewahlen zugebilligt werden. Als Voraussetzung gilt eine fünfjährige Aufenthaltsdauer in dem jeweiligen Land. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1990 Initiativen der SPD-regierten Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zum kommunalen Ausländerwahlrecht als verfassungswidrig zurückgewiesen.

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