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Kommunale AbgabenAlle fahren, Anlieger zahlen

In vielen Kommunen Niedersachsens wehren sich Eigentümer dagegen, dafür zu bezahlen, dass die Straße vor ihrem Grundstück erneuert wird.

Ganz schön runtergerockt: Wenn die Straßen so aussehen, wird‘s für die Anlieger langsam kritisch. Foto: dpa

Für den Ausbau einer Straße bezahlen, den man für unnötig und überteuert hält? Drei Dutzend Grundstückseigentümer der Gemeinde Hambühren bei Celle machen das nicht mit. Das Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt ihre Klagen gegen einen „Straßenausbaubeitrag“ von durchschnittlich 10.000 Euro, den jeder von ihnen bezahlen muss.

Nach Angaben des NDR gibt es allein in Niedersachsen 50 Bürgerinitiativen, die sich gegen solche Ausbaubeiträge zur Wehr setzen. „Wir bekommen zig Anfragen“, bestätigt der bundesweit agierende Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der die Prozessgemeinschaft der Leute aus Hambühren organisiert hat.

Jetzt zeichnet sich auf dem lange schwelenden Konfliktfeld eine Lösung ab. Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat dem Innenministerium vorgeschlagen, die Abgabenlast auf mehr Schultern zu verteilen. „Wir rechnen damit, dass das noch in dieser Legislaturperiode in das Kommunalabgabengesetz kommt“, sagt Meinhard Abel vom Gemeindebund.

Das Kommunalabgabengesetz erlaubt es den niedersächsischen Gemeinden, für den Ausbau und die Sanierung ihrer Straßen Beiträge von den Anliegern zu erheben. Nach einer Umfrage des NDR machen zwei Drittel der Kommunen im Land davon Gebrauch. Die Idee dahinter ist, dass der Eigentümer einen Vorteil davon hat, dass eine Straße zu seinem Grundstück führt, also soll er sich auch an den Kosten dafür beteiligen – bei Anliegerstraßen in Höhe von bis zu 75 Prozent.

Kommunalabgaben

Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz, Paragraf 6, können die Gemeinden „für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die (...) Inanspruchnahme dieser (...) Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.

Erschließungsbeiträge der Anlieger finanzieren bis zu 90 Prozent den Bau von Straßen.

Ausbaubeiträge der Anlieger finanzieren bis zu 75 Prozent die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen. Je stärker eine Straße von der Allgemeinheit genutzt wird, desto geringer ist dieser Beitrag.

Zubringer zur Bundesstraße

Egon Kiehne von der Bürgerinitiative Hambühren hält das schon grundsätzlich für fragwürdig. „Straßen werden von allen genutzt“, sagt er. Und deshalb müssten sie auch von der Allgemeinheit bezahlt werden. Ganz besonders gelte das für die Ostlandstraße, eine der Hauptstraßen des 10.000-Einwohner-Ortes. 20 Nebenstraßen mündeten in die 1.200 Meter lange Straße; von zwei Neubaugebieten aus führe über sie der direkte Weg zur Bundesstraße 214.

Dazu komme, dass der Ausbau überhaupt nicht nötig gewesen wäre. „Die Straße war noch in einwandfreiem Zustand“, sagt Kiehne. „Der Bürgermeister wollte ein einmalige Straße schaffen, um den Ort aufzuwerten“, sagt Kiene. Deshalb seien teures Pflaster und teure Lampen verbaut worden – alles zu Lasten der Anlieger.

Lothar Blaschke vom VDGN sagt, sein Verband helfe Grundeigentümern in mehreren Bundesländern, sich gerichtlich gegen die Ausbaubeiträge zur Wehr zu setzen. Viele Kommunen, so sein Vorwurf, kümmerten sich nicht kontinuierlich darum, ihre Straßen instand zu halten, so dass am Ende eine Erneuerung fällig sei. Die Instandsetzung kann den Anliegern nicht aufgebürdet werden, wohl aber die Sanierung.

„Wenn die Unterhaltung unterlassen wurde, sagt die Rechtsprechung, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden dürfen“, sagt Meinhard Abel vom Städte- und Gemeindebund. Seine Geschäftsstelle kenne keinen Fall, in dem eine Straße bewusst heruntergewirtschaftet worden sei.

In Schleswig-Holstein zahlen nicht nur die Anwohner

Der Gemeindebund habe sich dafür eingesetzt, dass die Kommunen Ausbaubeiträge erheben können. Wegen der großen Kritik hat er jetzt ein abgewandeltes Modell „wiederkehrender Beiträge“ vorgeschlagen. Hier müssten nicht nur die direkten Anlieger, sondern die Grundstückseigentümer eines ganzen Straßenzuges Beiträge in regelmäßigen Raten entrichten. Seit Ende 2012 ist das in Schleswig-Holstein möglich.

„Aus unserer Sicht ist das auch nicht die Ideallösung“, sagt Lothar Blaschke vom VDGN. ES sei schwierig, ein einheitliches Abrechnungsgebiet auszuweisen. Die Idee, dass der Grundeigentümer einen wirtschaftlichen Vorteil von einer Straße habe, sei überholt. Mehr Straßen an einem Grundstück minderten eher dessen Wert.

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