Kommentar: Schäubles blanker Irrsinn
Ein Bin-Laden-Erschießungs-Gesetz mag für Bin Laden irrelevant sein. Für uns ist es das nicht: Der Staat marginalisiert seine Rechtsgrundlagen.
S eit sechs Jahren, seit den Anschlägen vom 11. September, stellt sich nunmehr die Frage: Wie schützt der Staat die Bürger vor der islamistischen Bedrohung? Seit fast zwei Jahren, seit er Innenminister ist, findet Wolfgang Schäuble nunmehr immer neue Antworten. Einmal geht es um die Verwendung der Mautdaten von Lkws, dann um den Einsatz der Bundeswehr im Innern, schließlich um den Abschuss gekaperter Flugzeuge. Nun denkt Schäuble darüber nach, wie man die Tötung von Ussama Bin Laden auf eine gesetzliche Grundlage stellen kann.
Nichts spricht dagegen, dass sich die Bundesregierung Gedanken über die Terrorabwehr macht. Schließlich gehört es zu den Aufgaben des Staates, seinen Bürgern körperliche Unversehrtheit zu garantieren. Die konkreten Vorschläge Schäubles zeigen aber etwas anderes: den blanken Irrsinn.
Weil sich der Terror nicht einfach gesetzlich verbieten lässt, macht sich die Bundesregierung vornehmlich Gedanken um die abstrakte Gefahrenlage. Es wäre eher überraschend, wenn Terroristen morgen mit einem Scania-40-Tonner auf der A 9 unterwegs wären. Es ist denkbar unwahrscheinlich, dass demnächst entführte Flugzeuge ein AKW ansteuern. Auszuschließen ist auch, dass der Bundeswehr übermorgen Bin Laden beim Einkaufen in Kundus begegnet. Aber darum geht es auch nicht. Schäuble demonstriert mit den Vorschlägen seinen unbedingten Willen - zum Aktionismus. Motto: Wenn wir den Terror schon nicht aus der Welt schaffen können, dann zeigen wir den Bürgern wenigstens, wie aktiv wir sind.
Der Staat hyperventiliert, und die Rechtsgrundlagen spielen dabei eine immer geringere Rolle. Um es mit Wolfgang Schäuble zu sagen: "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann." Ein Bin-Laden-Erschießungs-Gesetz mag für Bin Laden irrelevant sein. Für uns ist es das nicht. Die Erlaubnis zum Töten von Menschen ohne konkrete Gefahrenabwehr kommt einer Hinrichtung gleich. Solche Tötungen widersprechen dem Völkerrecht. Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten. Mit dem Verweis auf die Terrorabwehr scheint das nicht mehr selbstverständlich zu sein.
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