Kommentar: Kreative Gleichbehandlung

Die NPD sucht mal wieder vergeblich nach einem Raum für ihren Landesparteitag. Darf man eine Partei, die nicht verboten ist, dermaßen in ihrem Geschäft behindern?

Darf man Nazis Räume vermieten, wenn sie sich zu einem Parteitag treffen wollen? Alle paar Monate stellt sich dies Frage neu, wenn die NPD einen Saal sucht. Im November musste die Berliner NPD gar nach Brandenburg ausweichen. Auch für den für Samstag geplanten Parteitag fehlt noch der passende Ort. Denn die Buchung des Saals im Tempelhofer Rathaus wurde vom Bezirk storniert. Aber darf man eine Partei, die nicht verboten ist, dermaßen in ihrem Geschäft behindern?

Das hängt ganz davon ab, ob es sich um staatlichen oder zivilen Widerstand handelt. Private Vermieter können den Nazis ohne weiteres die Tür weisen. Schließlich kann niemand dazu gezwungen werden, unliebsame Gäste zu beherbergen.

Anders sieht es bei staatlichen Institutionen aus. Die dürfen keine Partei benachteiligen - selbst wenn das bei der NPD wünschenswert erschiene. Doch das würde Willkür Tür und Tor öffnen. Bei der Vergabe öffentlicher Räume gilt daher das Prinzip der Gleichbehandlung: Entweder man überlässt diese keiner Partei und verbannt somit sämtliche Politik aus den öffentlichen Häusern. Das aber wäre absurd. Oder man stellt die Räume allen zur Verfügung - dann aber auch den ungeliebten Nazis.

Gleichbehandlung schließt jedoch keineswegs aus, die Raumvergabe an Bedingungen zu knüpfen. Das nutzt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Er genehmigt nur öffentlich zugängliche Veranstaltungen in seinem Rathaus. So muss die NPD entweder auf den Saal verzichten oder sich bei ihren Debatten über die Schulter schauen lassen. Die NPD zieht es vor, hinter verschlossenen Türen zu tagen. Das aber ist ihre Entscheidung - und nicht das Problem der demokratischen Mehrheit. Die steht nur noch vor der Frage, ob ihr der kreative Widerstand der Behörden ausreicht, oder ob sie auch persönlich gegen die NPD demonstriert.

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