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KommentarAus den Augen... vergessen?

■ Abschiebestopp für KurdInnen ist nötig

Haben wir uns so einen Staat vorzustellen, in den deutsche Behörden ruhigen Gewissens Flüchtlinge abschieben? Wo Menschen auf dem Weg vom Flugzeug zur Paßkontrolle verschwinden und trotz intensiver Nachforschungen nicht wieder auftauchen? Wo Menschen Angst vor Folter und Verfolgung haben müssen, weil sie gegen die Politik ihrer Regierung demonstriert haben?

Die Antwort ist ja. Mit „Bestürzung“ nehmen deutsche PolitkerInnen die „Einzelfälle“ auf, in denen abgeschobene KurdInnen auf dem Rollfeld verhaftet und gefoltert werden. Schließlich, so predigt das Auswärtige Amt, das an guten Beziehungen zur Türkei interessiert ist, gebe es ja die „innerstaatliche Fluchtalternative“: Wem die Unterdrückung in Kurdistan zu hart wird, könne immer noch in die Westtürkei ausweichen. Und auch die SPD-regierten Länder (Ausnahmen Hessen und NRW) beschränken ihren Abschiebestopp auf die 10 Provinzen in Kurdistan, die offiziell „Notstandsgebiete“ sind.

Da stört es den Gang des Verfahrens in deutschen Behördenstuben auch nicht, daß inzwischen immer mehr Verwaltungsgerichte diese Fluchtalternative nicht mehr sehen. Und wer am Flughafen gleich bei der Einreise verhaftet wird, kann von einer „Flucht“ in die Westtürkei eh nur träumen. Solange in der Türkei politische Opposition als Terrorismus gewertet wird, dürfen KurdInnen nicht dorthin abgeschoben werden. Bernhard Pötter

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