Kommentar: Bodenlos dreist
■ Richter müssen Afrikaner befreien
Ungeheuerlich. Während die Zahl der Asylbewerber in Deutschland nach Schengener Abkommen und verschärften Asylgesetzen ständig sinkt, hat der Bremer Innensenator jetzt „ein großes und ständig wachsendes Problem“ ausgemacht. Es heißt schon wieder Asylbetrug – und betrifft, wieder einmal, Menschen, deren quasi finsteres Gewissen mit der Hautfarbe gleichgesetzt wird.
85 Afrikaner sind Ziel des letzten Feldzugs gegen vermeintliche Asylbetrüger. Daß sie amtlicherseits zugleich als Kokaindealer geführt werden, rechtfertigt offenbar eine wenig zimperliche Gangart: Im Blitzverfahren werden ein Dolmetscher und ein Behördenmitarbeiter zu „Experten“ gekürt. Als Handlanger des Ausländeramts ermitteln sie per Blitzbefragung Staatsangehörigkeiten.
Die Ungeheuerlichkeit dieses Vorgehens dürfte auch weniger afrikakundigen Menschen am Umkehrschluß deutlich werden. Oder was würden Sie denken, wenn ein Spanier in Kamerun entscheidet, ob ein Vorgeführter aus Bayern oder Österreich kommt?
Diese Methode ist höchst unbrauchbar, um auf Staatsangehörigkeit zu schließen. Sie eignet sich jedoch hervorragend, um Rückschlüsse auf die bodenlose Ignoranz und Dreistigkeit ihrer Anwender zuzulassen. Denen müssen Richter jetzt den Riegel vorschieben: Dieser Drei-Minuten-Takt für das Beseitigen von Abschiebehindernissen darf nicht gestattet werden. Eva Rhode
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