piwik no script img

■ KommentarKein Einzelfall

Ende gut, alles gut? Schön wär's. Nachdem der „bedauerliche Einzelfall“ (O-Ton Innenverwaltung) des Tamer F. bekanntgeworden ist, darf der „versehentlich abgeschobene“ Berliner Türke wieder einreisen. Vorübergehend zumindest. Ob er dauerhaft in seiner Heimatstadt bleiben kann, ist nach wie vor ungewiß. Wenn nun die Innenverwaltung von einem Versehen spricht und die verantwortliche Mitarbeiterin sogar eventuell die entstandenen Kosten tragen soll, soll damit wohl suggeriert werden, daß die Schuldige gefunden ist. Also tatsächlich ein „Versehen“?

Wer der Lesart von Innensenator Schönbohm folgt, verkennt aber, daß mit dieser Beschwichtigung das tatsächliche Problem unter den Teppich gekehrt wird: In der Abschiebemaschinerie sind Fälle wie der von Tamer F. geradezu programmiert. In einer Maschinerie, in der ein Abschiebehäftling auf Listen wie ein Stück Luftfracht verwaltet wird, muß es zwangsläufig zu solchem „individuellen Fehlverhalten“ (O-Ton Innenverwaltung) kommen. Da hilft natürlich auch kein sogenannter Notdienst der Ausländerbehörde, der die routinisierte und menschenunwürdige Abwicklung noch außerhalb der Bürozeiten fortsetzt. Julia Naumann

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen