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KommentarRecht aufs Dasein

■ Warum die Visumpflicht für jugendliche Ausländer keine „Unbequemlichkeit“ ist

Wer seit den sechziger Jahren hier lebt, kam als Gastarbeiter. Wer als Gastarbeiter kam, ist heute „Migrant“. Eine Begrifflichkeit allerdings hat sich nicht geändert: Ausländer sind diese Menschen nach wie vor. Das haben die deutschen Innenminister ihnen deutlich vor Augen geführt, als sie die Visumpflicht für Einwandererkinder einführten.

Mal wieder sind es Nichtdeutsche, die „kleine Unbequemlichkeiten“ in Kauf nehmen müssen. Mal wieder sind es Nichtdeutsche, die sich von einer Behörde ihre Daseinsberechtigung in einem Land absegnen lassen müssen, das sie nicht haben will und es ihnen immer wieder unverhohlen signalisiert.

Nach der faktischen Aufhebung des Asylrechts und der Verschärfung des Ausländergesetzes müssen jetzt selbst diejenigen um ihre Existenz fürchten, die glaubten, längst alle Hürden überwunden zu haben und sich sicher wähnten. Weit gefehlt. Wer seine Lebensumstände offenlegen muß, um sein Kind zu legalisieren, riskiert auch seinen eigenen Aufenthalt.

Mit der Visumpflicht sollen „Schlepperbanden“ abgeschreckt werden. Das kündigte Bundesinnenminister Manfred Kanther an, und Hamburgs Innensenator Hartmuth Wrocklage stimmte ihm begeistert zu. Doch was haben diese mit zigtausend hier lebenden Kindern zu tun?

Nur eines: Deren Geschwister werden künftig noch häufiger den Weg über die „grüne Grenze“ wählen müssen, wenn die Ausländerbehörde ihnen den Besuch bei den hier lebenden Eltern verbietet.

Elke Spanner

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