Kommentar: Gleiches Recht für alle!
■ Bürgerkriegsflüchtlinge sind ungleich
Worauf afrikanische Kriegsflüchtlinge vergeblich warten, sollen 300 BosnierInnen bekommen. Endlich und wunderbar – für die einen.
Wir kennen die Situation, vor der das Gericht sie knapp bewahrt hat. Augenzeugen berichten fast täglich, daß viele bosnische Kriegsflüchtlinge bei ihrer Rückkehr nichts zu erwarten haben – außer Hunger, medizinischer Unterversorgung und Angst vor Übergriffen. Das aber ist ein Abschiebehindernis, wertete das Gericht, und pfiff den Abschiebetrupp des Ausländeramtes vorläufig zurück. Die Begründung dafür ist bemerkenswert: Es sei nicht auszuschließen, daß die einzelne Ausländerin im Falle der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde – als Folge von Hunger und Kälte, die besonders RückkehrerInnen aus Deutschland trifft. Denn die bringen genügend Geld mit, um sich selbst zu helfen, denkt man in Bosnien, und macht sich mit deren Versorgung deshalb eine Sorge weniger.
Die Gerichtsentscheidung aber wirft Fragen auf – denn die Lage in Teilen Bosniens unterscheidet sich nur in einem Punkt von der Situation in Sierra Leone: In der Zahl ausländischer Beobachter nämlich, die auf Hunger und Seuchengefahr aufmerksam machen. So kommt es, daß über 100 Flüchtlinge aus Sierra Leone täglich mit dem Abflug rechnen müssen. Eva Rhode
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