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KommentarSowieso nur Dealer?

■ Die zweifelhaften Abschiebemethoden lassen sich mühelos noch ausweiten

Dealer, die abgeschoben werden – ist da Empörung über Methoden am Rande der Legalität angebracht? Das öffentliche Mitleid mit Abschiebekandidaten aus dem Drogenmilieu hält sich nicht nur in konservativen Kreisen in Grenzen. Darauf setzt die Ausländerbehörde.

Trotzdem bleiben Verhöre mit einem „sachverständigen“Konsulersatz zur Feststellung der Nationalität ein rechtlich höchst zweifelhaftes Verfahren. Denn mühelos ließen sie sich auch auf Flüchtlinge jenseits der Drogenszene ausweiten.

Wer die vergitterte Drehtür in der Abteilung „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“passiert hat und ohne anwaltlichen Geleitschutz im Gespräch mit einem angeblichen Sprachmittler die Währung Gambias nennen kann oder eine der Sprachen spricht, findet sich alsbald im Flugzeug Richtung Westafrika wieder. Angesichts der vielen Wanderungsbewegungen in dieser Region und dem Wissen, das auf der Flucht vor Armut und Krieg angesammelt wird, eine unverfrorene Anmaßung.

Gambische Konsulatsangehörige sind schon zu oft als übereifrige Mitarbeiter deutscher Behörden aufgefallen, als daß Zweifel unangebracht wären. Außerdem: Wenn es sich tatsächlich um einschlägige Dealer handelt, warum sitzen sie nicht längst in Haft? Offenbar kann man ihnen nichts nachweisen. Behaupten – und sich auf polizeiliche Beobachtung berufen – kann man allerdings von vielen, sie dealten, sofern sie nur schwarz und schon mal über den Hauptbahnhof geschlendert sind. Und dann geht alle Abschiebung nur noch vom polizeilichen Zuruf aus. Silke Mertins

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