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KommentarMachtmißbrauch

■ Senat deckt Polizei im Fall Stradivari

Man stelle sich nur einen kleinen Augenblick lang vor, wie der Bremer Polizeipräsident auf die seit Wochen vorgetragenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm „Der Fall Stradivari“auch hätte reagieren können. Er hätte sagen können: Ja, Presseleute dürfen mitkommen, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung macht. Ja, die blutigen Leichenteile einer toten Geigenlehrerin dürfen bei der Obduktion gefilmt und unter Namensnennung gesendet werden. Ja, die Täterdaten aus dem Polizeicomputer dürfen vor laufender Kamera vorgelesen werden. Ja, Kripo-Beamte dürfen vor der Kamera ihre persönliche Einschätzung der Glaubwürdigkeit und der Charaktere von Beschuldigten zum Besten geben.

Unvorstellbar, daß ein Polizeipräsident oder Innensenator so etwas sagt? Passiert ist das alles, und im Fernsehen gezeigt worden. Daß der Innensenator keinen der Vorwürfe zum Anlaß für eine kleine selbstkritische Bemerkung nimmt, muß man als Rechtfertigung deuten. „Der Sachverhalt ist nicht für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet“findet der Innensenator – man ahnt, warum. Logisch, daß sein Pressesprecher die Auskunft verweigert. Was soll der arme auch sagen? Die Bremer Polizei hat mit der Drehgenehmigung für diesen Dokumentarfilm ihre Verfügungsgewalt über drei verhaftete Rumänen und eine tote Frau mißbraucht – und damit ihr Machtmonopol. Klaus Wolschner

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