■ Kommentar: Peinlich, peinlich!
Sollten im Zuge der Baurechtsänderung die Mietobergrenzen in den Milieuschutzgebieten faktisch abgeschafft werden, wären die Folgen für die Mieter in den Altbauquartieren tatsächlich verheerend. Statt wie bislang 6 bis 9 Mark pro Quadratmeter zu verlangen, könnten die Eigentümer die Miete künftig auf 12 oder 15 Mark erhöhen. Für die meisten Bewohner der Milieuschutzgebiete bedeutete dies das Aus. Schließlich markieren die Obergrenzen exakt jene Miete, die für die Bezirke die Schwelle zur Verdrängung darstellt.
So fatal die Auswirkungen dieser Änderung sind, so bemerkenswert ist freilich der Umstand, daß im hochprofessionalisierten Stadterneuerungsapparat die Baugesetzänderung schlicht untergegangen ist. Sogar manche Stadtplanungsämter wußten bis gestern nicht, was sie da erwartet. Das ist nicht nur schlimm, sondern auch peinlich. Immerhin gelten die Mietobergrenzen bei einer Reduzierung öffentlicher Fördergelder mittlerweile als letztes Mittel, um die Bewohner vor horrenden Mietsteigerungen zu schützen. Hätten Sanierungsträger wie S.T.E.R.N. das Problem nicht verpennt, hätte das Thema zum Politikum gemacht und eventuell noch Druck auf die Bonner Abgeordneten ausgeübt werden können. Jetzt freilich bleibt nur noch die Hoffnung, daß Bauverwaltung, Bezirksämter und Sanierungsträger den Passus „zeitgemäße Ausstattung“ so definieren, daß eine weiterhin restriktive Genehmigungspraxis der Behörden der Überprüfung durch die Gerichte standhält. Uwe Rada
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