Kommentar: Bleiernes Schweigen
■ Der „Fall Stradivari“geht alle an
Ein merkwürdiges Schweigen um den „Fall Stradivari“herrscht in Bremen, fast eine Art Totschweigen. Der Strafrechtsausschuß des Deutschen Anwaltsvereins findet, daß es „Hausfriedensbruch“zumindest unter Beihilfe der Polizei sei, wenn ein Fernsehteam eine Hausdurchsuchung filmen darf, und Verletzung von Dienstgeheimnissen, wenn aus Strafregistern vor laufender Kamera Details zum Besten gegeben werden und eine Schlüsselszene eines Kripo-Verhörs vor der Tür mit Tonband belauscht und mitgeschnitten wird, und – das scheint außer der kleinen taz niemanden zu interessieren. Radio Bremen dementiert, es handele sich bei den umstrittenen Szenen ja nur um 90 Sekunden – damit ist der Fall erledigt. Ein Medienmonopol in eigener Sache. Der Innensenator findet, daß ihn das eher nichts angehe, er verweist auf den Polizeipräsidenten, der immerhin auf die Fragen schriftlich antwortet, immerhin.
Aber die Antworten sind spröde nach der Melodie: Da war nichts. „Rabulistik“findet der Vertreter des Anwaltsvereins in dieser Sache, der Strafverteidiger Bandisch. Hoffentlich werden, wenn die Bremer Politik sich verweigert und die Medien in ihrer Rolle, Öffentlichkeit zu schaffen, so weitgehend versagen, wenigstens die Gerichte sich mit den aufgeworfenen Fragen befassen. Denn es wäre schon für alle interessant zu erfahren, was der Polizei erlaubt ist und was nicht. Klaus Wolschner
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