Kommentar: Jenseits der Ruhe
■ Lärmschutz können sich in Hamburg nur Anwohner mit Elbblick erstreiten
„Richtungweisend“sei die Lärmschutz-Vereinbarung zwischen Elbanwohnern und Hafenbetrieb HHLA, lobte Wirtschaftssenator Thomas Mirow gestern sich und seinen Verhandlungserfolg. Zu recht.
Die Vereinbarung zeigt, daß sich Wirtschaft, Bürger und Politik tatsächlich noch auf einen Kompromiß einigen können, daß nicht jedes Problem endlos „geprüft“, je nach Mehrheitsverhältnissen hin- und hergeschoben und im Zweifelsfall zur Entscheidung an's nächste Gericht abgeschoben werden muß.
Richtungweisend ist auch die Einrichtung eines Beirates mit Vertretern aller Beteiligten. Das Gremium steht für eine moderne Form der Bürgerbeteiligung an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen.
Dumm nur, daß Hamburg seinem eigenen Wegweiser in anderen Fällen nicht folgen wird. Denn der nötige Druck der Anwohner war nur deshalb stark genug, weil sie gleich zwei Trümpfe hatten: Hafenbetriebe sind, was die Lärmentwicklung betrifft, juristisch angreifbar. Der Flughafen dagegen hat einen planungsrechtlich abgesicherten Sonderstatus. Straßen- und Schienenverkehr sind durch ein Gewirr an Paragraphen geschützt.
Die Elbanwohner konnten sich außerdem einen Michael Günther als Anwalt leisten. Der renommierte Anwalt zwang die HHLA an den Verhandlungstisch. Anwohner an Stresemannstraße und Co. haben diese Möglichkeiten nicht. Und deshalb wird sich trotz aller Wegweiser am Lärmterror jenseits des Elbhanges nichts ändern.
Achim Fischer
Siehe Seite 22
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