Kommentar: Bauernschlaue Trottel
■ Volksentscheid gegen Finanzhoheit
Erneut ist in Bremen ein Volksbegehren abgelehnt worden. Erneut scheiterte Volkes Stimme an der Finanzhoheit von Senat und Bürgerschaft. Neu ist diesmal aber, daß sich der Staatsgerichtshof nicht mehr einig war, ob das BürgerInnenvotum tatsächlich gegen den Artikel 70 Absatz 2 der Landesverfassung verstößt oder nicht.
Die gespaltene Meinung des Staatsgerichtshofes darf aber nun Beileibe nicht als Indiz für die Unfähigkeit des Richtergremiums verstanden werden. Sie muß eher als Beweis entweder für die Trotteligkeit oder die Bauernschläue der verfassungsgebenden PolitikerInnen gesehen werden. Trotteligkeit, weil sie offensichtlich nicht in der Lage sind, nicht interpretierbare Gesetze zu formulieren, die obendrein noch mit den Bestimmungen zum Volksentscheid kollidieren. Bauernschläue, wenn sich die PolitikerInnen bei der Erstellung des Artikels 70 Absatz 2 bewußt unklar gehalten haben, um sich im Notfall immer auf ihre Haushaltshoheit berufen zu können.
Egal, ob Trotteligkeit oder Bauernschläue: Machen die PolitikerInnen mit ihrem harten Kurs weiter, gegen jedes Volksbegehren zu klagen, stellen sie ihre eigentlich sinnvolle Finanzautonomie selbst in Frage. Denn das Volk wird sich wehren. In Bremen hat dies begonnen, in Hamburg ist es weit fortgeschritten und in Bayern bereits beschlossene Sache: Verringerte Hürden für einen Volksentscheid. Auch für einen Volksentscheid gegen Artikel 70. Jens Tittmannmann
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