Kommentar: Urlaubsdoppelmoral
■ Das heiter profitable Abschiebespiel
Bundesdeutsche wie bremische Abschiebepraxis richtet sich schlichtweg nach reinen Gewinn-Interessen. Zum einen streicht man dem bösen Eyadema-Terror-Regime die Entwicklungshilfe. Ganz wunderbar – lassen sich damit doch wieder unliebsame Sparquoten auffangen oder andere liebgewonnene Rohstofflieferanten streicheln. Um zugleich keinen Ärger mit der eigenen Bevölkerung und horrende Diplomatenkosten zu verursachen, warnt Bonn zum anderen dringend vor Urlaubsreisen nach Togo. Das gilt natürlich nicht für den gemeinen Togoer, der nur Sozialhilfekosten in die Höhe treibt. Darum darf man auch nur den ganz bekannten Oppositionellen nicht abschieben. Alles andere ist Kanonenfutter.
Dabei sieht das Ausländergesetz unter Paragraph 54 humanitäre Gründe vor, nach denen eine Landesregierung autonom bis zu sechs Monate Abschiebestopp verhängen darf. Was, wenn nicht humanitäre Gründe, sollten jetzt wohl gelten, um nicht nach Togo abzuschieben? In ein Land, in dem es nach den Wahlen bis zum Bürgerkrieg kommen kann. Offensichtlich finanzielle Gründe!
Und natürlich die Urlaubsvorfreude, die ließ die Abgeordneten zurückzucken, dieser Doppelmoral ein Ende zu bereiten. Kamen doch nicht einmal die Grünen selbst auf die Idee, für ihren Antrag Dringlichkeit zu beantragen. Schließlich geht es nur um zwei Handvoll Togoer im Kampf gegen Urlaubsplanungen. Jens Tittmann
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