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■ KommentarNicht durch die Hintertür

„Studiengebühren werden nicht erhoben“: Diesen so schlichten wie klaren Satz erhob die Große Koalition vor zwei Jahren in Gesetzesrang. Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten, daß jeder Student einen Hundertmarkschein pro Semester bei seiner Hochschule abgeben müsse. Natürlich nicht als „Studiengebühr“, denn die ist ja verboten, sondern als „Verwaltungsgebühr“. Die aber, so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, muß sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Also sind die Bürokraten seit zwei Jahren damit beschäftigt, Portokosten und Stromrechnungen der Immatrikulationsämter zu analysieren. Ihre Phantasie kennt keine Grenzen – selbst für die Aufnahmeprüfung des Kunststudenten soll der Philosoph im achten Semester noch blechen. Doch der ganze Aufwand wird wenig nützen. Die Karlsruher Verfassungsrichter werden sich von solcher Büroklammernarithmetik schwerlich überzeugen lassen. Der Richterspruch aus Baden-Württemberg ist ein Signal: Studiengebühren durch die Hintertür wird es nicht geben. Entweder die Politik verzichtet auf die Haushaltssanierung zu Lasten der Studenten, oder sie bekennt sich, was sie bislang mit gutem Grund vermied, ohne Wenn und Aber zu Studiengebühren. Ralph Bollmann Bericht Seite 14

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