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KommentarHerbe Auswüchse

■ Neues Gesetz unbedingt nachbessern

Da haut ein Psychotherapeut mehreren Heilpraktikern zwischen die Hörner. Ihre einzige Verfehlung: Sie hatten zu spät auf das neue Psychotherapeutengesetz reagiert, das ihnen nun die Führung des Titels „Psychotherapeut“ untersagt. Keine Frage: Das Verhalten war strafbar. Doch im Grunde steckt hinter diesem juristisch ausgetragenen reinen Titelstreit eine weitaus vielschichtigere Gemengelage: Der Titelzwist ist nur der Vorbote für Konkurrenzwellen, die möglicherweise spätestens Anfang Juni unerbittlich branden werden.

Dann nämlich wissen alle rund 500 nach neuem Gesetz approbierten Psychotherapeuten, ob sie auch eine Kassenzulassung bekommen werden. Und schon jetzt fürchten fast 30 Prozent der Antragsteller, daß sie die vielen zusätzlich geforderten Kriterien nicht erfüllen werden. Die Psychotherapeuten-Verbände hatten heftig kritisiert, daß nur zugelassen wird, wer bereits eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden mit Kassen abgerechnet hatte.

Kein Wunder, wenn dann der Run auf die Privatpatienten losgeht und einige ihre Mitbewerber ebenso unsanft in irgendwelche Scharlatanerie-Ecken abdrängen. Doch sollte das neue Gesetz nicht Titelklarheit für die „Verbraucher“ bringen? Und herbe Versorgungslücken für die vielen Kassenpatienten schließen? Wer jetzt schon mal vorab Bilanz der ersten Gesetzesauswüchse zieht, kann im Patienteninteresse nur eines fordern: Nachbessern. Katja Ubben

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