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KommentarTaschenspieler-Tricks

■ Sparen statt Wiedereingliederung?

„Hilfe zur Arbeit“ ist Schönrednerei: Auch nach dem Ausbau des Programms werden zwei Drittel der Teilnehmer im „gemeinnützigen Bereich“ eingesetzt. Sie verrichten dort öffentliche Arbeiten, weil sie sonst den Anspruch auf Sozialhilfe verlieren würden. Mit Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das nichts zu tun. In der „Prämienarbeit“ wird Zwangsarbeit für ein Taschengeld verrichtet. Wer einen Jahresvertrag erhält, wird lediglich in die Arbeitsverwaltung wiedereingegliedert: Er/sie hat nach einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld und wird damit von der Bundeskasse statt aus dem Stadtsäckel unterhalten. Zusammen mit den 15 bis 20 Prozent, die nach einem Arbeitsangebot ihren Antrag auf Sozialhilfe zurückziehen, ist das ein bedeutendes Sparpotential.

Weniger ambitiös ist das Programm bei der Vermittlung von Sozialhilfe-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt, kostet sie die Stadt doch häufig Lohnkostenzuschüsse zwischen 40 und 80 Prozent: Die Behörde stellt zwar heraus, dass in den kommenden Jahren jeweils 320 Menschen vermittelt werden sollen, gegenüber 200 in diesem Jahr. Aber sie unterschlägt, dass von den 1999 geplanten 300 Vermittlungen ohne Lohnkostenzuschuss nur 80 zustande kamen. Ob das nach neue Ziel erreicht wird, darf also bezweifelt werden. Aber darauf kommt es nach erfüllter Sparquote vielleicht auch nicht mehr an. Jan Kahlcke

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