Kommentar zur Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft: Grüne für den Kirchenstaat
Der kuriose Vorstoß der Bremer Grünen, die Zeugen Jehovas nicht als Körperschaft anzuerkennen, ist formal aussichtslos, inhaltlich kontraproduktiv - und natürlich attackiert er die Religionsfreiheit.
B remen soll nach Wunsch der Grünen und anders als das übrige Norddeutschland, die Zeugen Jehovas nicht als Körperschaft anerkennen. Ein kurioser Vorstoß: Formal ist er aussichtslos, inhaltlich kontraproduktiv - und natürlich attackiert er die Religionsfreiheit.
Denn diese Anerkennung ist, anders als Lokalpolitiker Matthias Güldner meint, kein Privileg. Sie löst einen Rechtsanspruch ein. Im Jahr 2000 hatte den das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Diskriminierung aber beginnt, wo bestätigtes Recht nur widerwillig gewährt wird: Die Grünen fordern also den Staat auf, seine Neutralitätspflicht zu verletzen. Beistand suchen sie dafür bei den Amtskirchen - also der direkten Konkurrenz der Zeugen Jehovas. Klar, dass ein solcher Vorstoß die - beobachtbare - Bereitschaft zur Öffnung hintertreibt. Denn für die Anerkennung haben die Wachttürmler starre Haltungen aufgeweicht: So akzeptieren sie seit über zehn Jahren, dass Kinder auch gegen den Elternwillen Bluttransfusionen erhalten.
Eine Möglichkeit, sie auszubremsen, gibts laut Verfassungsgericht aber doch. Dafür müssten Güldner und Co nachweisen, dass die Zeugen Jehovas das demokratische System unterminieren: Vielleicht lässt ja doch der wachsende Einfluss der Wachtturmgesellschaft die Wahlbeteiligung so drastisch sinken. Und nicht das Gebrabbel schlecht informierter Politiker.
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