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Kommentar zu den WasserbetriebenDas Gesetz gegen das Schweigen

Kommentar von Sebastian Heiser

Die Wasserbetriebe gehören nicht dem Senat, sondern allen Berlinern. Deshalb haben sie ein Recht auf größtmögliche Transparenz des Unternehmens.

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2 Kommentare

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  • GS
    Gerlinde Schermer

    Gesetz gegen das Schweigen

     

    Es ist gut, daß die Sozialdemokraten in der SPD sich immer mehr durchsetzen, um die Führung der SPD zu treiben, das zu tun, was die Partei längst mehrfach beschlossen hat. Schluß mit der Geheimniskrämerei- und Re-kommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe!

    Doch erst wenn die Verträge komplett, ohne jede Schwärzung offengelegt sind, werden die Ursachen bekannt , warum beim Berliner Wasser 23% allein für die Rendite von uns allen bezahlt werden muß!

    Dann können wir als Bürger u.a über die Initiative "Berliner Wassertisch" erreichen, daß die Renditehaie RWE und Veolia verschwinden. Dann können wir auch endlich den Politikern in der SPD und in anderen Parteien tschüs sagen, die die politische Verantwortung für das Privatisierungsdesaster tragen und trotzdem im Parlament immer weiter Ihre neoliberale Ideolgie verbreiten und Entscheidungen treffen.

     

    Geheime Verträge haben im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen, weder bei dem Lebensmittel Wasser, noch bei Krankenhäusern, S-Bahn oder Bildung.

    Gerlinde Schermer (SPD)

  • D
    Doc

    Endlich bewegt sich etwas im Lande Berlin. Diese Praxis sollte allerdings nicht nur auf die laufenden Geschäftspraktiken der landeseigenen Unternehmen sondern darüber hinaus auch auf die Details bei der Privatisierung landeseigenen Besitzes, z.B. bei die Rahmenbedingungen bei Grundstücksverkäufen ausgedehnt werden. Es wäre doch u.a. sehr interessant zu wissen, wieviel ein Unternehmen wie die Anschutz Group für mehrere Hektar zentrales Berlin zahlen musste, um dafür als "Kompensation" die Errichtung eigentlich nicht genehmigungsfähiger LED-Tafeln garantiert zu bekommen. Denn auch landeseigene Grundstücke gehör(t)en letztendlich dem Bürger.