Kommentar Wohnraumschutz: Eigentum verpflichtet
Wohnraumschutz darf nicht allein Thema der Mietervereine sein. Hier ist der Senat gefordert.
N ein, man kann mit seinem Eigentum nicht einfach alles machen, was einem beliebt. Mit Bedacht ist die Sozialpflichtigkeit von Eigentum im Grundgesetz verankert worden. Auch wenn dieser Artikel 14 heute manchen wie Sozialromantik erscheinen mag - es gibt ihn nun mal. Und er gilt in erster Linie und logischerweise für den Bereich der Daseinsvorsorge.
Die Versorgung mit Wasser oder Strom gehört dazu, das Wohnen im Grunde auch. Das Problem ist, dass diese Bereiche dennoch häufig privatwirtschaftlich und nicht zum Nutzen aller betrieben werden. Dass sie es aber sollten, ist offensichtlich.
Eben deshalb wurden die Hamburger Wasserwerke nie privatisiert, eben deshalb will eine Volksinitiative die Rückholung der Energienetze in die öffentliche Hand, eben deshalb demonstrierten im vorigen Jahr Tausende für das Grundrecht auf Wohnen.
In der Politik ist das Bewusstsein dafür durchaus vorhanden. Die Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum existieren, sie müssten aber auch angewendet werden. Wer die Umnutzung leer stehender Büros in Wohnungen befürwortet, muss zwangsläufig die Umwandlung von Wohnungen in Gewerbebetriebe ablehnen.
Dieses Thema darf nicht an Mietervereinen hängen bleiben. Ein Senat, der Wohnungsnot beseitigen will, ist hier gefordert.
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