Kommentar Versammlungsfreiheit: Kein Grund zur Euphorie

Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.L

Erneut kassiert die Hamburger Polizei vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage in Sachen Demonstrationsrecht. Über 26 Seiten führen die Richter aus, dass das Verhalten der Beamten bei der Rote-Flora-Demonstration im Juli 2006 rechtswidrig war. Zwei Prozesstage nahm sich das Gericht Zeit, um mittels zahlreicher Zeugenvernehmungen den Sachverhalt aufzuklären - und kam zu einem niederschmetternden Ergebnis.

Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.

Fraglich ist, ob dieses Urteil auch Auswirkungen hat: Vor wenigen Tagen erst sorgte der Polizeiführer Peter Born damit für Aufsehen, dass er Demonstrationsteilnehmer entsprechend ihrer angeblichen Gefährlichkeit in die Kategorien grün, gelb und rot einteilte.

Sogar die Verwaltungsrichter selbst gehen davon aus, dass es sich bei der Hamburger Polizeiführung um Wiederholungstäter handelt. Wenn sich wirklich etwas ändern soll an der polizeilichen Praxis, dann müssen beim nächsten Verstoß gegen das Versammlungsrecht endlich auch Köpfe rollen.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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