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Kommentar Urteil zu Neonazi-VaterEin bemerkenswertes Urteil

Im Fall des Neonazis Markus Privenau hat das Verfassungsgericht einen Trend gebrochen und das Besuchsrecht entzogen. Der Einzelfall muss zählen.

D arf ein geschiedener Neonazi seine Kinder sehen? Nein, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und kassierte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom vergangenen Sommer. Das hatte damals einen begleiteten Umgang des Vaters mit seinen Kindern angeordnet.

Es geht nicht um irgendeinen Fall, es geht um die privat wie politisch aufgeladene „Causa Privenau“: Markus Privenau ist aktiv in der rechtsextremen Szene, seine Ex-Frau und Mutter der drei Kinder, Tanja Privenau, war es auch mal. Seit sie 2005 aber - begleitet von einer Aussteigerorganisation und den Medien - der Szene den Rücken gekehrt hat, wechselte sie mehrfach Wohnorte und Identitäten. Aus Furcht vor Racheakten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist bemerkenswert: Es hat im Sinne der Mutter entschieden, also sich eindeutig auf eine Seite der streitenden Parteien geschlagen. Nun kann man dem Bundesverfassungsgericht keineswegs vorwerfen, besonders mütterfreundlich und vaterfeindlich zu sein. Im Gegenteil: Es hat sich in den vergangenen Jahren für mehr Väterrechte stark gemacht.

Bild: privat
SIMONE SCHMOLLACK

ist Redakteurin im Inlandsressort der taz und verantwortlich für Genderthemen.

Seitdem ist es hierzulande gängige Praxis, dass Eltern von Scheidungsanwälten und Gerichten aufgefordert werden, sich um jeden Preis zu einigen. Begründet wird das stets mit dem Kindeswohl: Ein Kind habe das Recht auf beide Eltern. Das ist richtig. Aber ist es gut fürs Kindeswohl, wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht jahrelang?

Der Beschluss zeigt auch: Es lohnt sich, den Einzelfall genau zu betrachten. Nicht nur in diesem Fall, der eine besondere politische Dimension hat. Wenn auch bei „normalen“ Prozessen um Sorge- und Umgangsrecht jedes Mal genau geprüft würde, wäre das Kindeswohl mehr gestärkt als es momantan propagiert wird.

Das könnte zum Beispiel auch heißen, dass subtile Übergriffe wie psychische Gewalt als „Tatbestand“ angesehen werden. Denn ein Elternteil, dass sich vom anderen bedroht fühlt, ist nicht in jedem Fall stark für sein Kind. Auch das ist nicht gut fürs Kindeswohl.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
Simone Schmollack
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Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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10 Kommentare

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  • G
    Gina

    Ich finde es herrlich, dass die einzig hier Kommentierenden allesamt gegen Mütter hetzen. Ich finde dieses Urteil richtig! Denn ein Vater hat Verantwortung zu tragen und eine Vorbildfunktion für die Kinder. Laut den hier geschriebenen Kommentaren sind, wie immer, die Mütter schuld, denn sie zücken ja im Trennungsfall jegliches Waffenarsenal, um den armen Vater zu bekämpfen und auszuschließen. Aber liebe Väter es gibt auch die umgekehrten Fälle. Meine beiden Söhne blieben nach der Trennung beim Vater und sobald das Urteil durch war, wurde der Kontakt unterbunden. Handys wurden eingezogen, sodass ich nicht mit ihnen telefonieren konnte und wenn es mal erlaubt war, dann saß der Vater daneben und zensierte die Gespräche, wenn die Kinder oder ich etwas Falsches sagten, wurde aufgelegt und ich konnte niemanden mehr erreichen. Ich wurde vor den Kindern beschimpft und beleidigt (alte Dreckschlampe usw.)! Umgang fand gar nicht mehr statt. Ferienumgänge wurden gestrichen, wenn ich in seinen Augen "böse" war. Ich erkämpfte mir einen regelmäßigen Umgang vor Gericht, an den er sich bei Strafandrohung halten musste. Bei der Kindesübergabe bekam ich ein Veilchen geschlagen (wohlgemerkt, als ich meinen Sohn im Arm hielt). Die Kinder wurden unter Druck gesetzt, mit Worten wie: wenn du zu deiner Mutter ziehst, bin ich nicht mehr dein Vater! Und das Jugendamt unternahm - NICHTS. Anklage wegen Körperverletzung? Vom Staatsanwalt abgeschmettert, mit der Begründung, es handele sich um normale Trennungsstreitigkeiten. Nun ist es so gekommen, dass mein Ältester den Kontakt zum Vater von sich aus abgebrochen hat (er hatte Prügel und Bevormundung, sowie ständige Kontrolle satt), nachdem er zur Lehre in eine andere Stadt gezogen ist. Mein Jüngster weigerte sich nach dem Ferienumgang zu seinem Vater zurückzukehren. Ich entsprach dem Wunsch meines Kindes und auch die Gerichte an meinem Wohnort stimmten dem zu. Aber nicht, dass das ehemals zuständige Gericht vielleicht mal nachgefragt hätte, was da los war, nein, von dort wurde ich zu einem Ordnungsgeld verdonnert. 2 Jahre, in denen ich um jeden kleinen Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Und jetzt? Jetzt wohnt mein Jüngster bei mir und ich darf den Scherbenhaufen seiner Seele versuchen zu kitten, den sein Vater hinterlassen hat! Unterstützung vom Vater: Fehlanzeige! Er beschimpft mich weiter und spielt den Kindern gegenüber die beleidigte Leberwurst. Nun frage ich euch, ihr Väter, was hat der Vater meiner Kinder ihnen Gutes getan? Wie soll ich für Umgang sorgen, wenn er sich weigert mit mir zu reden? Wie soll ich die seelischen Schäden meiner Kinder wieder heilen? Wie soll ich reagieren, wenn mein Sohn zu mir sagt: Papa hatte recht, du bist ein totaler Assi! Für Vorschläge bin ich offen! Väter bekommen in diesem Land viele Rechte zugestanden, bei vernünftigen, liebevollen und fürsorglichen Vätern auch richtig. Aber was ist mit Einzelfällen (welches eigentlich keine sind) wie mir? Sollten Gerichte und Jugendämter nicht genau hinsehen, wem sie welches Recht zugestehen? Sollten nicht auch psychische Grausamkeiten (und der Entzug der Mutter, die jahrelang für ihre Kinder da war, ist für Kinder sehr grausam) endlich gesehen werden? Wie sollen Gerichte beurteilen, wer lügt und wer nicht? Die eidesstattliche Versicherung, die mein Ex-Mann vor Gericht vorgelegt hat, war nachgewiesener Maßen gespickt von Lügen, passiert ist ihm nichts, wie immer. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Die Rache eines verlassenen Mannes kann grausam sein, denn er nutzt alle Mittel um seiner Ex zu schaden, und wenn es das Mittel ist ihr die Kinder wegzunehmen!!!

  • C
    Comment

    @Uwe Jungbluth

     

    „Es liest sich wie eine Anleitung für Mütter“

    Es liest sich nicht nur so, es ist zudem ein eindringlicher Appell, exakt so zu verfahren, aus berufenem Munde.

    Die Anleitung zeugt aber weder von sonderlich viel Kreativität, noch ist sie neu und schon gar nicht mehr subtil eingestreut. Offensichtlich, weil sämtliche Hemmschwellen bereits eingerissen wurden.

    Die organisierten und vorbildlich vernetzten Misandristinnen (Schwab, Wagner & Co.), lassen keine Gelegenheit aus, solche Appelle zu Verfahrensstrategien erneut auszusenden. Zuletzt, nachdem der Referentenentwurf zur Änderung des § 1626a BGB die Runde machte und nun zu diesem Anlass.

     

    @Daniel Preisler

     

    „Wie kommt das“ …ganz ohne Kontakt zum Vater?

    Eine gute Frage, der sich das Gericht nun hoffentlich intensiv widmen und darüber im Beschluss umfänglich ausführen wird, wenn sich auch am Ergebnis (=Umgangsausschluss) voraussichtlich nichts ändert.

  • MH
    Marco Hoffmann

    "

    bestünde die Gefahr, dass der Kindesvater im Verlauf der bis dahin stattfindenden Umgangskontakte den Aufenthaltsort der Kinder in Erfahrung bringt. Unterstellt man, dass, wie die Beschwerdeführerin nachvollllziehbar annimmt, infolge der Weitergabe dieser Informationen die Beschwerd ef ü hr e rin und ihre Kinder Übergriffen aus der rechtsradikalen Szene ausgesetzt würden, wäre deren leibliches und seelisches Wohl gefährdet.

    "

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120829_1bvr176612.html

     

    Glaubt die taz, dass bei mafia-aussteigern andere maßstäbe angelegt würden? Was mich mal interessieren würde: hat die redaktion der taz kein internet?

  • UJ
    Uwe Jungbluth

    Sehr geehrte Frau Schmollack.

    Auch wenn ich ein wenig Verständnis für ihre These aufbringen kann, so muss ich doch in einem Punkt widersprechen.

    Ich selbst war betroffener mehrerer Gewaltschutzverfahren.

    Der Gewaltschutz wird einfach durch eine eidesstattliche Versicherung ausgelöst.

    Rechtsmittel dagegen werden i.d.R. nicht zeitnah behandelt, sondern erst NACH Ablauf der Gewaltschutzauflagen ins Absurdum geführt.

    Strafanzeigen gegen falsche eidesstattlichen Versicherung werden regelmässig eingestellt, so wie in meinem Fall, auch wenn eindeutig gelogen wurde.

    Während dieser Zeit werden Väter vor ihren Kindern entsorgt, wie auch selbst erfahren. In meinem Fall hatte ich noch Glück, dass eine höhere Instanz kein Verständnis dafür hatte, so wurde ich NUR wenige Monate von meinem Kind getrennt. Andere Väter hatten dabei nicht so viel Glück.

    Was hat das mit ihren Artikel zu tun?

    Psychische Gewalt ist schon ein Tatbestand des Gewaltschutz. Sie möchten gerne das noch näher hingeschaut wird. Natürlich zum Nachteil des Vaters.

    Wenn der Vater zunächst "entsorgt" wurde und sich später herausstellt, die Mutter hat gelogen?

    Wie ist das im Einklang des Kindeswohls zu bringen?

    Oder sind das dann einfach nur "Kollateralschäden"?

    Weiter schreiben sie:

    "Aber ist es gut fürs Kindeswohl, wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht jahrelang?"

    Was meinen Sie? Soll jetzt der Vater aufgrund dessen "entsorgt" werden?

    Es liest sich wie eine Anleitung für Mütter:

    "Man muss nur lang genug Sreit mit dem Vater provozieren, um ihn dann anschliessend entsorgen zu können.

    Nur das ist leider ja schon Gegenwart:

    Beim Antrag zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern werden Väter regelmässig von den Richtern "nach Haus" geschickt mit den Worten: Kein gem. SR .Denn die Tatsache dass ihr hier seit, zeigt klar, dass ihr streitbehaftet seit. Dies dient nicht dem Kindeswohl.

    Auch hier machen es sich die Richter es zu leicht.

    Auch hier zeigen die Richter ein "Wink mit dem Zaunpfahl", dass Mütter nur "dagegen" sein müssen, um letztendlich das alleinige Sorgerecht zu behalten.

    Lesen sie sich noch einmal ihren Artikel durch, ob das wirklich so mit dem Kindeswohl im Einklang zu bringen ist.

    Oder teilen sie die Auffassung, dass die "Entsorgung" eines Vaters das "geringere Übel" sei?

  • FG
    Florian Geyer

    Nachdem das sogenannte "Verfassungs"gericht ja schon die Sondergesetzgebung gegen politisch mißliebige Dissidenten zugelassen hat, während es sie grundsätzlich verwarf, ist es nur konsequent, auch hier politische Urteile zu fällen.

    Die DDR war auch nicht anders.

    Und auch das, was dieses Regime vorgeblich bekämpft, den NS, erkennt man in solchen "Urteilen" zunehmend wieder.

    Wie schrieb schon I.ilone?

    Der neue Faschismus wird nicht daherkommen und sagen "ich bin der Faschismus", er wird dagen "ich bin der Antifaschismus"!

  • DP
    Daniel Preissler

    "Kindeswohl: Ein Kind habe das Recht auf beide Eltern. Das ist richtig. Aber ist es gut fürs Kindeswohl, wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten? Und das vielleicht jahrelang?"

     

    Oder umgekehrt: Es ist schlecht, wenn sich Mutter und Vater bis aufs Messer streiten. Das ist richtig. Aber ist es "gut fürs Kindeswohl", wenn ein Kind nur einen Elternteil hat/kennt?

     

    "Der Beschluss zeigt auch: Es lohnt sich, den Einzelfall genau zu betrachten. Nicht nur in diesem Fall, der eine besondere politische Dimension hat."

     

    Ich denke die politische Dimension ist der kleinere Teil. Es geht darum, dass die Mutter strukturell bedroht ist. Das allein dürfte dieses Urteil rechtfertigen (und nur das). Schlüsse für andere Fälle lassen sich daraus nicht so platt ableiten wie Frau Schmollack das tut.

     

    Was soll eigentlich der Abschnitt mit der "psychischen Gewalt"? Ich halte solche Aspekte für wichtig, man sollte aber klären, was da dazu gehört. Auch so etwas wie das Verhindern eines Treffens zwischen Vater und Kindern seit 2004 durch die Mutter? Im anderen taz-Bericht steht, dass sich die Einstellung der Kinder dem Vater gegenüber erst in den letzten 1-2 Jahren ins Negative gewendet hat. Wie kommt das?

     

    Sicherlich lohnt es sich den Einzelfall zu betrachten (und durch die Bedrohungssituation wurde hier sicher richtig entschieden). Es sieht aber so aus, dass Frau Schmollack hier aus diesem Einzelfall ihr eigenes unlauteres strukturelles Süppchen kocht, das mit dem Ausgangseinzelfall am Ende recht wenig zu tun hat.

     

    Freundliche Grüße,

    DP

  • J
    Jörn

    Der Schein trügt. Das Bundesverfassungsgericht ist mit nichtem väterfreundlich. Viele väterfeindliche Urteile (z.B. zum Sorgerecht für unverheiratete Väter) kamen aus Karlsruhe. Anschliessend gingen sie zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. An deren Urteile ist auch das Bundesverfassungsgericht gebunden und muss dann oft ein weiteres Mal entscheiden, wenn die Politik und ordentliche Gerichtsbarkeit sträubt die von Strassburg geforderten Kinder- und Väterrechte zu gewähren. Damit fordert dann Karlsruhe Väterrechte ein - aber eben nicht aus eigener Überzeugung.

    So verwundert es denn nicht, dass im Einzelfall Gründe gefunden werden, die Grundsätze, dass Kinder ein Recht auf ihren Vater haben, zu durchbrechen. Dies ist weder überraschend noch bemerkenswert.

    Ich kenne den Einzelfall nicht - doch Kinder haben auch dann ein Recht ihren Vater zu sehen, wenn dieser kriminell ist. Die "Begleitung" des Umgangs stellt sicher, dass die Kinder nicht gefährdet sind.

    Es kann Dinge geben, die auch einen begleitenden Umgang ausschliessen - weder die Straffälligkeit noch die rechtsextreme Gesinnung wiegen jedoch so schwer, das Recht der Kinder auf den Umgang mit dem Vater zu verneinen. Es mag Gründe geben, weshalb die Mutter den Besuch ungern sieht - diese haben aber mit "Kindeswohl" nichts zu tun.

    So ist zu befürchten, dass sich dieses Urteil einreiht in eine Rechtsprechung in der das "Kindeswohl" missbraucht wird um Kinder- und Väterrechte zu verweigern. Das Bundesverfassungsgericht tut sich immer noch schwer "Kindeswohl" nicht als synonym für "Mutterwohl" zu lesen.

    Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil in Strassburg aufgehoben wird oder es zumindest auf diesen Einzelfall beschränkt bleibt.

  • G
    Gott

    Wieso dürfen in der total überbevölkerten ersten Welt überhaupt noch Kinder gemacht werden?

  • B
    Blacky

    Wieder einmal ein äußerst vorzüglicher Artikel von Frau Schmollack, der viel mehr über sie selbst als über den vorliegenden Fall aussagt ("Im Gegenteil: Es hat sich in den vergangenen Jahren für mehr Väterrechte stark gemacht.").

     

    Ihr Wunsch nach einer stärkeren Betrachtung des Einzelfalles und die Anerkennung "subtiler Übergriffe" als "Tatbestand" (als ob das "Waffenarsenal" von Müttern im Trennungsfall nicht genug schon prall gefüllt wäre) könnte allerdings nach hinten losgehen.

  • P
    Peter

    Komisch, ich habe die staatliche Sicht auf das Kindeswohl bisher immer als eher rudimentär empfunden. Solange die Kinder nicht so verelenden, dass es öffentlich auffällt, ist dem Genüge getan. Sicherlich aus aus Gründen der Prozessökonomie.

    Kindeswohl aus elterlicher Sicht ist von dieser Herangehensweise weit entfernt.

    Meine Kinder werden in ihren Zukunftschancen in Bezug auf Gesundheit und vor allem Bildung stark benachteiligt. Welches Elternteil auf der höheren Ebene des Kindeswohls Dinge entscheidet, ist den Familiengerichten schnurz. Kann es denn dem Kindeswohl entsprechen, wenn eine Putzfrau allein und unkooperativ über den Bildungsweg der Kinder bestimmt, obwohl der Akademiker-Vater nichts unversucht läßt?