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Kommentar Urteil LokführerMehdorn unter Zugzwang

Kommentar von Stephan Kosch

Das Lokführer-Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz ist zu begrüßen. Es sichert Beschäftigten in Deutschland das Recht, für ihre Interessen die Arbeit niederzulegen.

E s ist gleich, ob man den Streik der Lokführer noch unterstützt oder nicht - das Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz ist zu begrüßen. Denn es sichert allen Beschäftigten in Deutschland das Recht, im Kampf für ihre Interessen die Arbeit niederzulegen. Jedes andere Urteil hätte einen schalen Beigeschmack hinterlassen.

Bild: taz

Stephan Kosch ist taz-Redakteur im Ressort Ökologie und Wirtschaft.

So war auch das im Oktober ausgesprochene Verbot eines Streiks im Fern- und Güterverkehr der Deutschen Bahn nicht nachvollziehbar. Wenn, wie in der Vergangenheit geschehen, Krankenhäuser bestreikt werden dürfen, muss das auch bei den Lokomotiven der Deutschen Bahn möglich sein. Das gilt umso mehr, als dass sowohl in Krankenhäusern als auch bei der Bahn genug Personal vorhanden ist, um eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Insofern ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Anders als bei anderen Arbeitskämpfen wird nicht nur das bestreikte Unternehmen zu leiden haben, sondern auch alle Firmen, die vom Transport durch die Deutsche Bahn abhängig sind. Doch zur Panikmache besteht deshalb kein Grund. Plakative Horrorschätzungen von bis zu 50 Millionen Euro volkswirtschaftlichen Schaden pro Tag müssen relativiert werden. Ihnen liegt die Annahme zugrunde, dass tatsächlich kein einziger Güterzug mehr in Deutschland fährt. Das wird nicht passieren, denn gerade mal ein gutes Drittel der 5.400 Lokführer, die die Güterzüge der Deutschen Bahn fahren, sind streikwillig und dazu berechtigt. Und mit den verbeamteten und nicht bei der GDL organisierten Lokführern können die wichtigsten Verkehrsströme aufrecht erhalten werden. Zudem hatten die Unternehmen genug Zeit, sich wo möglich um Transportalternativen zu kümmern - und haben das auch getan.

Beschädigt aus dem Chemnitzer Verfahren geht allerdings die Deutsche Bahn hervor. Denn am Ende hat ihre Klage dazu geführt, dass die Solidarität mit der Lokführergewerkschaft wieder gestiegen ist. Der Bahnvorstand sollte nun die richtigen Lehren daraus ziehen und den Konflikt mit der GDL am Verhandlungstisch lösen. Und ihr dort endlich einen eigenständigen Tarifvertrag anbieten.

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1 Kommentar

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  • A
    alster

    Es tut gut,die Maßlosigkeit nicht mehr grinsen zu

    seh'n.